Weihnachtsbeihilfe für Hartz-IV-Empfänger
(Berlin) - In einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung vom 11.10.2007 hat sich das geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg gegenüber dem Vorschlag der Wohlfahrtsverbände auf Zahlung einer Einmalzahlung an Hartz IV-Empfänger (sog. Weihnachtsbeihilfe) skeptisch gezeigt.
Bis Ende 2006 erhielten Personen, die in stationären Einrichtungen leben und Anspruch auf Leistungen haben eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 Euro. Für über 250.000 Betroffene haben die Kommunen bundesweit knapp 10 Mio. Euro für die Leistung bezahlt. Für alle anderen Leistungsempfänger sind die Weihnachtsbeihilfen gezielt abgeschafft worden.
Mit der Eingliederung der Sozialhilfe ins Sozialgesetzbuch wurden die Leistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes weiter pauschaliert.
Die meisten gemäß BSHG zu gewährenden einmaligen Leistungen sind bei der Einordnung des Sozialhilferechts ins SGB in die Regelsätze integriert worden. An einmaligen Leistungen sind nach der abschließenden Regelung des SGB damit nur noch zu gewähren:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Die Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner ist ab 01.01. 2007 Bestandteil des Barbetrages, der hierzu um 1 Prozentpunkt von 26 auf 27 Prozent angehoben wurde.
Aufgrund der einprozentigen Erhöhung des Barbetrags für sozialhilfebedürftige Bewohner in Einrichtungen entstehen den Kommunen in diesem Jahr Mehrkosten von rund 14 Millionen Euro.
Nach dem Willen der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland sollen auch Hartz-IV Empfänger vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren. Die Organisationen machen sich deshalb zu Weihnachten für eine Einmalzahlung an die Betroffenen in Höhe von 50 Euro stark.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Pressestelle
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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