Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Weimarer Reichsverfassung war Meilenstein für die Arbeiter und Arbeiterinnen

(Berlin) - Als einen "Meilenstein für die arbeitende Bevölkerung" hat der DGB-Vorsitzende Michael Sommer die Weimarer Verfassung gewürdigt. Denn sie habe nicht nur die erste deutsche Demokratie, sondern gleichzeitig den Durchbruch für zentrale Grundrechte der Arbeiterinnen und Arbeiter gebracht, erklärte Sommer anlässlich des Zusammentretens der verfassungsgebenden Nationalversammlung vor 90 Jahren in Weimar.

Das allgemeine Arbeitsrecht in Art. 157 und das daraus resultierende Betriebsrätegesetz sowie die Gewährung der Koalitionsfreiheit seien wichtige Eckpfeiler einer demokratischen und gerechten Arbeitswelt gewesen, betonte der DGB-Vorsitzende am Freitag (6. Februar) in Berlin. Die Verfassungsartikel zur Vergesellschaftung von Unternehmen und Banken durch Wirtschaftsräte mögen gegenwärtig besonders aktuell klingen. Sie seien aber nie ernsthaft umgesetzt worden. Auch das allgemeine Versammlungsrecht wurde in den Verfassungsrang gehoben. Damit habe die Weimarer Republik eine wirklich fortschrittliche Verfassung besessen, die der damaligen Zeit um Längen Voraus gewesen sei. Auch die Frauenrechte und der Schutz von Minderheiten seien große Errungenschaften in der deutschen Rechtsgeschichte.

Auch wenn die Nazis Weimar brutal beseitigt haben, ist die Weimarer Verfassung nach Worten Sommers ein Bekenntnis zur freiheitlichen und demokratischen Kultur in Deutschland. Schließlich sei sie nicht nur nach dem Weltkrieg von beiden deutschen Staaten als Grundlage ihres politischen Neuanfangs genommen worden, sondern habe in den vergangenen Jahrzehnten auch vielen neuen Demokratien wichtige Anregungen für deren Verfassungen gegeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324

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