Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Weitere Erleichterungen bei Abfalltransporten von und nach Italien erwirkt

(Frankfurt am Main) - In einem Gespräch beim Umweltministerium in Rom konnte der BGL gemeinsam mit dem bvse, dem VDM und weiteren Verbänden der Transportlogistik- und Entsorgungsbranche sowie italienischen metallverarbeitenden Produktionsunternehmen zum einen eine Verlängerung der Eintragungsfrist um drei Monate bis 15. Mai 2017 erreichen, so dass zunächst einmal mehr Zeit für die komplexe Antragstellung bleibt.

Zum anderen wurden in diesem Gespräch Lösungen für wichtige verwaltungstechnische Fragen erzielt, die jetzt durch das Rundschreiben Nr. 149 des Umweltverzeichnisses vom 2. Februar 2017 ("Circolare n. 149 del 2 febbraio 2017 dell´Albo nazionale gestori ambientali") umgesetzt wurden.

Sowohl für die "Erklärung der Nichtentmündigung", den "Nachweis der Entrichtung der Pflichtbeiträge für Sozialabgaben und Fürsorgebeiträge zugunsten der Arbeitnehmer" als auch für den "Nachweis von Firmenbeteiligungen und Insolvenzverfahren" genügt künftig die Eigenerklärung des Antragstellers in einem eigens zu diesem Zweck geänderten Formular ("Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde"). Ebenso wurden administrative Vereinfachungen im Zusammenhang mit Übersetzungen in die italienische Sprache gefunden.

Nachdem die größten administrativen Hürden jetzt endgültig gelöst scheinen, beharrt das italienische Umweltministerium allerdings bei der Problematik der "Ausschließlichen Verfügbarkeit der Fahrzeuge" weiterhin auf seiner Meinung: Nach italienischem Recht darf jedes Fahrzeugkennzeichen nicht nur von Zugfahrzeugen, sondern auch Anhängern und Aufliegern ausschließlich für ein konkret zu benennendes Transportunternehmen registriert werden. In der Praxis der Transportlogistik (insbesondere im Auftragsverhältnis Spediteur-Frachtführer- ggf. Subunternehmer) lässt sich dies aber nicht ohne "Dispositionsakrobatik" bewerkstelligen. Als Folge müssen auch weiterhin penibel sämtliche Fahrzeugkennzeichen angegeben und auch aktualisiert werden. Wird u.a. bei einer Fahrzeugüberprüfung (sämtliche italienischen Polizeiorganisationen haben einen Online-Zugang) ein vermeintlicher Fehler festgestellt, so wird möglicherweise das betreffende Fahrzeug (mitsamt der Ladung) für mindestens drei Monate beschlagnahmt.

Hintergrund für ein erneutes Beschwerdeschreiben sind folglich noch immer bestehende administrative Hürden bei der Eintragung nicht-italienischer Unternehmen in das italienische Umweltverzeichnis (Albo Nazionale Gestori Ambientali). Bereits seit 2010 (im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich ausgesetzten System SISTRI) verhandelte der BGL federführend für mehrere einschlägige Verbände mit dem Umweltministerium in Rom. Sobald ein Problem bilateral gelöst schien, wuchsen an anderer Stelle neue administrative Hürden nach. Nur in diesem Verzeichnis registrierte Fahrzeuge (alle Zugmaschinen, Lkw, Auflieger resp. Anhänger) dürfen in Italien Abfälle transportieren. Dies betrifft in besonderem Maße die rechtlich als nicht-gefährliche Abfälle eingestuften Sekundärrohstoffe (also Altmetalle und Schrotte, Altpapier, Alt-Kunststoffe, Althölzer, Altglas, Aschen und Schlacken, Altkleider, Abfälle aus der Agro- und Nahrungsmittelindustrie sowie Altreifen) sowie auch sämtliche gefährlichen Abfälle.

Bei der EU-Kommission liegen bereits zwei Beschwerden der Verbände wegen der Unvereinbarkeit der Systeme SISTRI und ALBO mit europäischem Recht vor, die gemeinsam im Pilotverfahren 6459/14 zusammengefasst wurden. Die Verbände haben nochmals eindringlich auf die Nichtvereinbarkeit der italienischen Regelung mit europäischem Recht hingewiesen.

Dazu haben die Verbände empfohlen, dass wenigstens im grenzüberschreitenden Verkehr die Angabe der Fahrzeugkennzeichen entfallen sollte. Allenfalls die Anzahl der erteilten EU-Lizenzen resp. Abschriften sollten bei der Registrierung ins ALBO herangezogen werden dürfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Fax: (069) 7919227

(dw)

NEWS TEILEN: