Weitere Niederlagen für Gasversorger / BGH: Einseitige Preisanpassungsklauseln unwirksam
(Berlin) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in zwei Urteilen Preisanpassungsklauseln von Gasversorgern für unwirksam erklärt, die zu Lasten der Verbraucher von der gesetzlichen Norm abweichen (Az. VIII ZR 56/08 und VIII ZR 225/07 vom 15. Juli 2009). Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Aus Sicht des BGH werden Kunden unangemessen benachteiligt, wenn den Versorgern vertraglich das Recht zu Preiserhöhungen eingeräumt wird, im Fall von sinkenden Bezugskosten aber nicht die Pflicht zu Preissenkungen. "Wiederholt stärkt der BGH mit diesem Urteil den Gasverbrauchern den Rücken. Die Gasversorgungsunternehmen sollten die gesunkenen Bezugskosten der vergangenen Monate nun endlich vollständig an die Verbraucher weitergeben", kommentiert Haus & Grund-Generalsekretär Andreas Stücke.
In dem einen zu entscheidenden Fall sollte der Gaspreis nach dem Vertrag der Ölpreisentwicklung folgen. Der Kunde hatte gegen entsprechende Preiserhöhungen in den Jahren 2005 und 2006 geklagt. In dem anderen Fall wurde dem Versorger das Recht eingeräumt, den Preis nach billigem Ermessen anpassen zu dürfen. Hier, wie auch im ersten Fall, fehlte in den Verträgen die ausdrückliche Pflicht des Versorgers, den Preis gegebenenfalls nach unten anzupassen. Beide Urteile gelten für Gaslieferverträge mit Sonderkonditionen, wie sie inzwischen von der Mehrheit der Verbraucher abgeschlossen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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