Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Weniger Streitfälle bei den Kfz-Schiedsstellen

(Bonn) - Um sechs Prozent zurückgegangen ist die Zahl der Anträge bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen. Das ergab die ZDK-Bilanz 2016. Von den insgesamt 10 537 Anträgen (11 216 in 2015) wurden 88,6 Prozent (9 340) im Vorverfahren auf kurzem Weg zwischen Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb geregelt.

Lediglich 1 197 Anträge (11,4 Prozent) gelangten vor eine Schiedskommission. Davon endeten 554 Fälle (46,3 Prozent) mit einem Vergleich. In 184 Fällen (15,4 Prozent) entschied die Kommission für den Antragsteller, in 242 Fällen (20,2 Prozent) gegen ihn. Die restlichen 217 Verfahren waren bis zum Jahresende 2016 noch nicht abgeschlossen gewesen.

Auch im Jahr 2016 bezogen sich die meisten Anträge (8 704 oder 82,6 Prozent) auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen, unsachgemäße Arbeit sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten.

Bei den insgesamt 1 833 Anträgen an die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen standen technische Fahrzeugmängel ganz oben auf der Liste, gefolgt von Unfallschäden. Fast keine Bedeutung mit nur 27 Fällen hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.

"Das gut funktionierende, freiwillige Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bereits seit 1970", betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. "Aufgrund der Vorschriften des Verbraucherstreit-Beilegungsgesetzes gewinnt es neue Bedeutung." Demnach müssen Kfz-Betriebe seit 1. Februar 2017 darüber informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. "Die Innungsbetriebe können ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen zurückzugreifen." Dort kümmern sich Fachleute um den Streitfall. Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.

Die Wege sind kurz, die Schlichtung ebenso. Nach ein bis drei Monaten gibt es eine Entscheidung. Vor Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf Monate. Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses. Die Anrufung ist mit einem Formblatt unkompliziert. Zu finden ist es auf der Internetseite www.kfz-schiedsstellen.de. Dort sind die Schiedsstellen nach Bundesländern gelistet.

Den kostenlosen Service der Streitbeilegung können alle Kunden nutzen, die einem Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung ihr Vertrauen schenken. Zu erkennen sind sie am blau-weißen Meisterschild.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(sy)

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