Wenn die Preisbindung fällt, fallen die Apotheken – Politik muss jetzt handeln!
(Offenbach) - Am 17. Juli 2025 urteilt der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Hessische Apothekerverband warnt: Sollte die Preisbindung aufgeweicht werden, droht das flächendeckende Apothekensterben – in Stadt und Land gleichermaßen.
„Wer in diesen Tagen nicht laut wird, macht sich mitschuldig am Zerfall unseres Versorgungssystems“, sagt Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV. Er betont: „Wenn sich Medikamente bald wie Schuhe oder Smartphones rabattieren lassen, verliert unser Gesundheitswesen seine moralische und wirtschaftliche Grundlage.“
Das steht auf dem Spiel:
• die gesetzlich geregelte Gleichpreisigkeit in der Arzneimittelversorgung,
• die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit tausender Apotheken,
• die verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten im ganzen Land.
Während Versandhändler mit Investorenkapital um Marktanteile kämpfen, tragen Apotheken vor Ort die Hauptlast – vom Notdienst bis zur Beratung. Ein Aufweichen der Preisbindung würde sie gezielt wirtschaftlich ausbluten.
Unsere Forderungen an die Politik:
1. Unverzügliche gesetzliche Klarstellung: Preisbindung gilt auch für den EU-Versandhandel.
2. Keine Abrechnung mit Krankenkassen für Apotheken, die Boni auf Rx-Arzneimittel gewähren.
3. Ein neues Apothekenstrukturgesetz, das Versorgungssicherheit vor Plattformlogik stellt.
„Jetzt braucht es Mut, Rückgrat und klare Kante. Wer das Urteil abwartet, macht sich zum Zaungast beim Niedergang eines ganzen Berufsstands“, so Holger Seyfarth abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Hessischer Apothekerverband e.V., Strahlenbergerstr. 112, 63067 Offenbach, Telefon: 069 792005-0