Wenn nicht jetzt, wann dann? / Preismoratorium und erhöhte Herstellerabschläge müssen abgeschafft werden
(Berlin) - Die erneut gestiegenen Überschüsse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) machen deutlich, dass die staatlichen Zwangsmaßnahmen gegen die pharmazeutische Industrie endlich aufgehoben werden müssen. Alleine im ersten Quartal 2012 wurde wiederum ein Überschuss von rund 1,51 Milliarden Euro erzielt, insgesamt beläuft sich der Überschuss, der von Versicherten und pharmazeutischer Industrie bezahlt wurde, bei der GKV auf 20 Milliarden Euro. "Anders als das Ministerium argumentiert, machen die Zahlen deutlich, dass die Zwangsmaßnahmen abgeschafft werden müssen. Solche staatlichen Eingriffe sind nur dann zulässig, wenn die gesamtwirtschaftliche Situation sie erfordern. Doch dies ist nicht der Fall. Das Gegenteil ist Realität, die pharmazeutische Industrie finanziert ein immer weiter wachsendes Finanzpolster der GKV", erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Das Ministerium behauptet, dass die Zwangsmaßnahmen erforderlich seien, weil ansonsten die Ausgaben für Arzneimittel deutlich steigen würden. Wie hoch dieser Anstieg allerdings wäre, weiß das Ministerium auch nicht, denn sonst würde man nicht von vermutlich sprechen. Das europäische Recht sagt aber deutlich, dass derartige planwirtschaftliche Eingriffe in einen Wirtschaftszweig nur dann zulässig sind, wenn die gesamtwirtschaftliche Lage dies erfordert. "Das Ministerium hat heute klar gesagt, dass selbst die Risiken durch die Euro-Krise keine Gefahr für weiter steigende Überschüsse der GKV darstellen. Das von Prof. Gassner (Universität Augsburg) erstellte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass unter diesen Bedingungen die Aufrechterhaltung des Moratoriums und der Herstellerabschläge rechtswidrig ist. Wenn selbst diese Situation nicht zu einer Abkehr von mittlerweile offensichtlich rechtswidrigen staatlichen Eingriffen führt, wann will sich das Ministerium denn dann an geltendes deutsches und europäisches Recht halten?", fragt Fahrenkamp.
Das Gutachten ist abrufbar unter www.bpi.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
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