Wenn nicht jetzt, wann dann? / Preismoratorium und erhöhte HerstellerabschlĂ€ge mĂŒssen abgeschafft werden
(Berlin) - Die erneut gestiegenen ĂberschĂŒsse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) machen deutlich, dass die staatlichen ZwangsmaĂnahmen gegen die pharmazeutische Industrie endlich aufgehoben werden mĂŒssen. Alleine im ersten Quartal 2012 wurde wiederum ein Ăberschuss von rund 1,51 Milliarden Euro erzielt, insgesamt belĂ€uft sich der Ăberschuss, der von Versicherten und pharmazeutischer Industrie bezahlt wurde, bei der GKV auf 20 Milliarden Euro. "Anders als das Ministerium argumentiert, machen die Zahlen deutlich, dass die ZwangsmaĂnahmen abgeschafft werden mĂŒssen. Solche staatlichen Eingriffe sind nur dann zulĂ€ssig, wenn die gesamtwirtschaftliche Situation sie erfordern. Doch dies ist nicht der Fall. Das Gegenteil ist RealitĂ€t, die pharmazeutische Industrie finanziert ein immer weiter wachsendes Finanzpolster der GKV", erklĂ€rte Henning Fahrenkamp, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des BPI.
Das Ministerium behauptet, dass die ZwangsmaĂnahmen erforderlich seien, weil ansonsten die Ausgaben fĂŒr Arzneimittel deutlich steigen wĂŒrden. Wie hoch dieser Anstieg allerdings wĂ€re, weiĂ das Ministerium auch nicht, denn sonst wĂŒrde man nicht von vermutlich sprechen. Das europĂ€ische Recht sagt aber deutlich, dass derartige planwirtschaftliche Eingriffe in einen Wirtschaftszweig nur dann zulĂ€ssig sind, wenn die gesamtwirtschaftliche Lage dies erfordert. "Das Ministerium hat heute klar gesagt, dass selbst die Risiken durch die Euro-Krise keine Gefahr fĂŒr weiter steigende ĂberschĂŒsse der GKV darstellen. Das von Prof. Gassner (UniversitĂ€t Augsburg) erstellte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass unter diesen Bedingungen die Aufrechterhaltung des Moratoriums und der HerstellerabschlĂ€ge rechtswidrig ist. Wenn selbst diese Situation nicht zu einer Abkehr von mittlerweile offensichtlich rechtswidrigen staatlichen Eingriffen fĂŒhrt, wann will sich das Ministerium denn dann an geltendes deutsches und europĂ€isches Recht halten?", fragt Fahrenkamp.
Das Gutachten ist abrufbar unter www.bpi.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
Joachim Odenbach, Pressesprecher
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