Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Wer billig kauft, zahlt manchmal doppelt / Verbraucherzentrale rät von Billigstrom und Vorkasseangeboten ab

(Leipzig) - Im Sommer 2007 hatte ein Vertreter des Stromanbieters TelDaFax bei einem jungen Dresdner an der Haustür geklingelt und ihm ein günstig erscheinendes Stromangebot unterbreitet. Herr Scholz hat gleich unterschrieben und seinen bisherigen Versorger selbst gekündigt. Den vereinbarten Sonderabschlag hat TelDaFax wenige Tage später abgebucht, seit dem jedoch ist vom Anbieter nichts mehr zu hören. Er sei weder telefonisch noch per Fax oder E-Mail erreichbar. Anfang Dezember erhielt der verwunderte Dresdner von seinem örtlichen Versorger die Mitteilung, dass er dort zum so genannten Ersatztarif, der teurer ist als sein bisheriger Tarif, versorgt wird.

„So ergeht es derzeit einigen Verbrauchern, die sich für Strom zu einem besonders günstigen Preis entschieden haben“, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Sie haben einerseits an einen Anbieter bereits Zahlungen erbracht, müssen dann aber andererseits die Stromlieferung ihres örtlichen Versorgers, der in solchen Fällen eine Lieferpflicht hat, bezahlen.“ Doch nicht nur diese Praxis, einen Sonderabschlag im Voraus zu kassieren, ist der Verbraucherzentrale ein Dorn im Auge. Angebote über so genannte Strompakete hält sie ebenso wenig für empfehlenswert. Hierbei kauft man eine bestimmte Menge Strom im Voraus und bezahlt diese auch gleich. „Die Strommenge ist allerdings oft entschieden zu hoch angesetzt; bei einem Weniger-Verbrauch bleiben die Verbraucher auf dem im Voraus überzahlten Betrag sitzen“, so Henschler. Schließlich bieten solche Paketkäufe nicht gerade Anreiz zum Stromsparen, denn wer erst eine recht große Menge Strom für das Jahr bereits bezahlt hat, wird nicht darauf achten, seinen Verbrauch gering zu halten. Verbraucht man andererseits mehr als im Paket vereinbart, wird für den Mehrverbrauch ordentlich abkassiert.

Die Verbraucherzentrale begrüßt es, wenn immer mehr Verbraucher ihren Stromanbieter wechseln. „Generell sollten wechselwillige Verbraucher allerdings nicht auf Angebote mit Vorkasse eingehen“, empfiehlt Henschler, „schließlich trägt man hier zudem das Risiko der Insolvenz des Anbieters und ist sein Geld dann für immer los.“ Verbraucher sollten besser einen Anbieter wählen, bei dem die üblichen regelmäßigen Abschläge bezahlt werden und am Ende des Abrechnungszeitraums eine Endabrechnung kommt, so dass man genau die verbrauchte Strommenge bezahlt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

NEWS TEILEN: