Wer fragt, muss zahlen
(Berlin) - Das letzte Woche vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2007 sieht vor, dass verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 Abgabenordnung künftig kostenpflichtig werden.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) spricht sich ausdrücklich gegen dieses Vorhaben aus. Das komplizierte und undurchschaubare Steuerrecht zwingt die Betroffenen häufig dazu, eine verbindliche Auskunft von der Finanzverwaltung einzuholen. Ohne eine solche belastbare Rechtsauskunft könnten viele Transaktionen mangels Rechtssicherheit nicht durchgeführt werden. Die Kosten den Steuerpflichtigen aufzuerlegen, bedeutet eine weitere Abkehr vom Verursacherprinzip. Zudem befürchtet der DStV, dass dieser Gebührenpflicht noch weitere finanzielle Lasten für die Steuerpflichtigen folgen werden, beispielsweise für die Bearbeitung eines Einspruchs.
Da die Änderung des § 89 Abgabenordnung nicht im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2007 enthalten war, sondern erst auf Anregung des Bundesrats in das Gesetz aufgenommen wurde, konnte der DStV nicht bereits vor dem Finanzausschuss des Bundestags gegen die geplante Neuregelung intervenieren. Der DStV wird seine Ablehnung jetzt in einer Eingabe an den Bundesrat, der im Dezember abschließend über das Jahressteuergesetz 2007 entscheiden soll, deutlich zum Ausdruck bringen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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