Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Wer zahlt bei Unfällen durch Eis und Schnee? / Verbraucherschützer informieren über wichtigen Versicherungsschutz

(Leipzig) - Nach dem Sturm haben nun viele Verbraucher, insbesondere im Erzgebirge und dem Vogtland mit Eis und Schnee zu kämpfen. Besonders Autofahrer sind beeinträchtigt. Unfälle auf glatten Straßen häufen sich. Wie es dabei um den Versicherungsschutz bestellt ist, erläutern Sachsen Verbraucherschützer.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden bei anderen auf. „Das gilt auch dann, wenn neben dem Fahrer zum Beispiel das eigene Kind, die Schwester oder Ehefrau gesessen hat und bei dem Unfall verletzt wurde“, informiert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Selbst wenn den Fahrer an dem Unfall keine Schuld trifft - etwa bei Blitzeis auf einer Brücke - zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hintergrund dafür ist die so genannte Gefährdungshaftung. Dabei wird nicht auf ein schuldhaftes Handeln abgestellt, sondern allein darauf, dass der Verantwortliche seine Umgebung mit einem Auto Gefahren ausgesetzt hat.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Vollkaskoversicherung auf. Allerdings wird der Versicherer genau prüfen, ob dem Versicherungsnehmer nicht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. „Wer trotz Eis und Schnee immer noch auf Winterreifen verzichtet hat, wird bei einem Unfall wahrscheinlich keine Entschädigung erhalten“, vermutet Hoffmann.

Auch Fußgänger kommen bei Glatteis schnell zu Fall und ziehen sich dabei mitunter schwere Verletzungen zu. Für die Kosten der Heilbehandlung kommen die Krankenversicherer auf. Bleiben Schäden zurück, zahlt die private Unfallversicherung je nach Invaliditätsgrad einen Einmalbetrag. Führen die Folgen des Sturzes dazu, dass man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, gibt es Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist auch daran zu denken, dass unter Umständen der Grundstückseigentümer für Schäden haftet, wenn dieser seinen Räum- und Streupflichten nicht ausreichend nachgekommen ist.

Über den Abschluss wichtiger Versicherungen und Kriterien bei der Auswahl eines günstigen Angebotes informieren die sächsischen Verbraucherschützer. Dazu empfiehlt sich eine Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch unter der Rufnummer 0180-5-79 7777 (0,14 Euro/Min aus dem deutschen Festnetz). Dieses Zentrale Servicetelefon ist montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr erreichbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 6888080, Telefax: (0341) 6892826

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