Pressemitteilung | Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Werbung im Möbelhandel: Rabatt „auf alles“ oder eher „Rabatt auf fast gar nichts“? / Bestrafungsantrag der Wettbewerbszentrale erfolgreich

(Bad Homburg) - Das Landgericht München II (Az. 1HK O 2467/06 vom 11.05.2007 - nicht rechtskräftig -) hat gegen ein Unternehmen einer überregional tätigen Möbelhandelsgruppe eine Ordnungsstrafe in Höhe von 20.000,-- Euro festgesetzt.

Das Unternehmen hatte blickfangmäßig hohe Rabatte („25 Prozent auf alles*“) beworben. Tatsächlich waren in der Fußnote Produkte von zahlreichen Markenherstellern und „Werbeware“ von der Rabattierung ausgenommen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbung als irreführend und intransparent beanstandet und schließlich mit Erfolg Klage erhoben: Auf ihren Antrag hin hat das Landgericht München II mit Urteil vom 20.09.2006 das Unternehmen zur Unterlassung der blickfangmäßigen Bewerbung von hohen Rabatten („25 Prozent auf alles!“) verurteilt, wenn gleichzeitig durch einen Sternchenhinweis Produkte einer Vielzahl von Unternehmen und „Werbeware“ von der Rabattierung ausgenommen werden. Da das Unternehmen nach Rechtskraft dieses Urteils erneut mit einem erheblichen Rabatt „auf alles * “ warb und dabei in einem Sternchenhinweis eine Vielzahl von Waren und Marken von dem Angebot ausnahm, verstieß es gegen das Unterlassungsgebot des Gerichts. Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft hat deshalb erfolgreich Bestrafungsantrag gestellt.

„Die herausgestellte Werbung mit „Rabatt auf alles“ ist objektiv falsch und wird auch durch einen Sternchenhinweis nicht richtig, wenn in der Fußnote Produkte zahlreicher Markenhersteller von dem Rabatt ausgenommen werden“, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Was mit dem Begriff “Werbeware“ gemeint sei, bleibe ebenfalls absolut unklar, so Münker weiter. Das sehen auch die Gerichte so (z.B. auch OLG Köln Urteil vom 14.10.2005, Az. 6 U 57/05).

Quelle und Kontaktadresse:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Pressestelle Landgrafenstr. 24b, 61348 Bad Homburg Telefon: (06172) 12150, Telefax: (06172) 84422

(sh)

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