Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Wertstofftonne in privater Hand stärkt Recycling und senkt die Müllgebühren / Anhörung im BMU: BDE erläutert Position der privaten Unternehmen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

(Berlin) - Bei der heutigen (23. September 2010) Anhörung im Bonner Bundesumweltministerium erläuterte der Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Peter Kurth, die Positionen des Verbandes zum Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

In den Mittelpunkt stellte Kurth dabei drei Aspekte: die neue Abfallhierarchie, die künftige Wertstofftonne und die Regelung der Überlassungspflichten.

Kurth: "Wir begrüßen es, dass sich der Gesetzentwurf vom Grundsatz her der in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie verankerten fünfstufigen Abfallhierarchie anschließt, die dem Recycling Vorrang gegenüber der thermischen Verwertung einräumt. Zugleich kritisieren wir jedoch, dass der vorliegende Entwurf Formulierungen enthält, die diese Abfallhierarchie aufweichen und damit den eindeutigen Vorrang der stofflichen Verwertung relativieren. Wir wünschen uns, dass das Gesetz das Primat des Recyclings unmissverständlich festschreibt."

Der BDE und die privaten Unternehmen der deutschen Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft unterstützen uneingeschränkt den Plan des Bundesumweltministeriums, die Wertstofftonne flächendeckend einzuführen. Kurth: "Hier stellt das KrWG eine wichtige Weiche für mehr Recycling und eine bessere Versorgung der Industrie mit wertvollen Sekundärrohstoffen. Wir appellieren an die Bundesregierung, die bundesweite Einführung der Wertstofftonne nicht erst - wie derzeit vorgesehen - im Jahr 2015, sondern noch in der laufenden Legislaturperiode zu realisieren."

Der BDE erwarte zudem, dass das Gesetz die künftigen Zuständigkeiten für die Wertstofftonne eindeutig regele. Kurth: "Die Wertstofftonne macht nur in der Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung Sinn. Es ist den Bürgern nicht zuzumuten, dass sie neben der gelben Tonne künftig ein weiteres Behältnis mit Wertstoffen befüllen sollen."

Seit 20 Jahren, so Kurth, bewähre sich die Verpackungsentsorgung in privater Trägerschaft. Da sei es nur logisch, die zusätzlichen Stoffströme einer Wertstofftonne - man rechnet mit 7 Kilogramm pro gelber Tonne - auch in die Zuständigkeit der privaten Wirtschaft zu geben. Kurth: "Wir plädieren ganz klar für eine privatwirtschaftliche Lösung, die auf Wettbewerb beruht. Diese Lösung ermöglicht industrielle Recyclingstrukturen, senkt das Restmüllaufkommen und entlastet die Bürger spürbar in Sachen Müllgebühren. Wenn in ganz Deutschland nach Einführung der Wertstofftonne weniger Restmüll anfällt, muss das auch landesweit zu einer Absenkung der Müllgebühren führen."

Der BDE ist strikt dagegen, den Weg der so genannten Ausschreibungslösung zu gehen. BDE-Präsident Kurth: "Es hört sich im ersten Moment gut an, dass die Kommunen verpflichtet werden sollen, das Geschäft mit den Wertstofftonnen auszuschreiben. In der Praxis wird dieses Modell nicht funktionieren, da laut Grundgesetz - Artikel 28 Absatz 2 GG - keine Gemeinde zu einer Ausschreibung verpflichtet werden kann, wenn ihr die Aufgabe zuvor originär übertragen wurde."

Ein zentraler Kritikpunkt am Referentenentwurf des KrWG ist aus Sicht des BDE die derzeit vorgesehene Regelung zur Ausweitung der Überlassungspflichten. Kurth: "Die im Gesetzentwurf stehenden Formulierungen kollidieren frontal mit europarechtlichen Vorgaben. Nach Paragraf 17 des KrWG sollen sich die Überlassungspflichten auf alle verwertbaren Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie auf Abfälle zur Beseitigung erstrecken. Das widerspricht europäischem Recht und muss daher dringend korrigiert werden. Wir gehen davon aus, dass auch in Zukunft getrennt gesammelte Abfälle dem Binnenmarkt und der Warenverkehrsfreiheit unterliegen. Lediglich Beseitigungsabfälle und gemischte Haushaltsabfälle zur Verwertung sind den Regeln des Binnenmarktes entzogen. Dabei muss es bleiben."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

(el)

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