Wertvolle Geschenke sollten aus Sicherheitsgründen als Pakete verschickt werden
(Offenbach) - Der DVPT empfiehlt, wertvolle Gegenstände nicht als Päckchen zu versenden, weil die Post beim Versand als Päckchen weder für Beschädigungen noch für den Verlust der Sendung haftet. Die Haftung entfällt auch bei Freeway-Paketen, die ohne Einlieferungsbescheinigung über den Schalter geschoben werden.
Der DVPT empfiehlt den Postkunden, wertvolle Gegenstände grundsätzlich als vollbezahlte Pakete zu versenden. Gegen den Versand als Freeway-Paket ist dann nichts einzuwenden, wenn die Freeway-Pakete am Schalter aufgegeben werden und eine Einlieferungsbescheinigung erteilt und aufgehoben wird.
Für Pakete sowie Freeway-Pakete mit Einlieferungsbescheinigung haftet die Post mit dem tatsächlichen Wert des Inhaltes, jedoch höchstens mit DM 1.000,00. Für Beschädigungen wird nur dann gehaftet, wenn nicht den Absender wegen unzureichender Verpackung die Schuld daran trifft.
Pakete sowie Briefe und Pakete mit Transportversicherung dürfen Bargeld, Schmuck, ungefasste Edelsteine und ähnliche Wertgegenstände nur bis zu einem Betrag von DM 1.000,00 enthalten. Werden höhere Werte verschickt, dann entfällt die Haftung komplett.
Für Einschreibebriefe entfällt die Haftung der Post, wenn in ihnen Bargeld verschickt wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Post und Telekommunikation e.V.
Berliner Str. 170-172
63067 Offenbach
Telefon: 069/8297220
Telefax: 069/82972226
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