Pressemitteilung | Hans-Böckler-Stiftung

Whistleblower-System kann Unternehmens-Affären vorbeugen

(Düsseldorf) - Die jüngste Affäre um mutmaßliche "schwarze Kassen" in einem deutschen Konzern zeigt erneut, wie wichtig Korruptionsprävention in der Wirtschaft ist. Hilfreich bei der Vorbeugung ist ein System, das international unter dem Begriff des "Whistleblowing" bekannt ist: Das Unternehmen richtet eine interne oder externe Stelle ein, die anonyme Hinweise zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder Anti-Korruptionsregeln aufnimmt und verarbeitet. Der Aufsichtsrat des Unternehmens kann dann entsprechende Hinweise aufgreifen und tätig werden.

Entscheidend für solche Frühwarnsysteme sei die Anonymität des Hinweisgebers bei gleichzeitiger Nachprüfbarkeit seiner Informationen, sagt Dr. Matthias Müller, Corporate-Governance-Experte in der Hans-Böckler-Stiftung. Beides könne heute auch mit Hilfe von Computertechnik erreicht werden. "Solche Systeme ermöglichen Anonymität, gepaart mit der Möglichkeit der wechselseitigen Kontaktnahme. Letzteres erschwert anonymes Anschwärzen ohne Grund", so Müller.

Auch der Betriebsrat kann sich dafür engagieren, dass in Unternehmen eine Kultur herrscht, die es Beschäftigten leicht macht, intern Hinweise zu geben und grobe Missstände und Gefahren abzustellen. Eine Analyse im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, wie Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Risiken dabei helfen. Darin wird festgelegt, wer wem etwas meldet und was dann geschieht.

Prävention durch "Whistleblower" sei immer auch im Interesse des Unternehmens, das damit rechtzeitig die Möglichkeit zum Handeln bekomme, wenn gegen Vorschriften verstoßen wird, betont der Experte Müller. "Es wird Zeit, dass möglichst viele Unternehmen die Voraussetzungen für ein effizientes Fühwarnsystem schaffen", sagt er. So solle zum Beispiel die Cromme-Kommission über entsprechende Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance Kodex nachdenken.

Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung Rainer Jung, Leiter, Pressestelle Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Telefon: (0211) 77780, Telefax: (0211) 7778120

(bl)

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