Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Whistleblowergesetz darf nicht im Bundesrat scheitern

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband ruft den Bundesrat dazu auf, in seiner morgigen Sitzung das Hinweisgeberschutzgesetz in seiner vorliegenden Form passieren zu lassen. Anlass sind Berichte über eine mögliche Ablehnung des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes, das auf den Widerstand der CDU- regierten Länder stößt. Deutschlands Journalistengewerkschaft weist darauf hin, dass seit mehr als einem Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland läuft, weil die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz bereits bis Ende 2021 in nationales Recht umgesetzt werden musste. "Es ist skandalös, dass hierzulande Tippgeber immer noch kriminalisiert werden und die Weitergabe wichtiger interner Informationen über Missstände an die Medien mit Repressalien verbunden ist", kritisiert DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall.

Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang daran, dass das Hinweisgeberschutzgesetz hinter den Erwartungen von Medien- und Bürgerrechtsorganisationen zurückbleibe. Wichtige Änderungswünsche von Betroffenen und Journalisten seien im Gesetzgebungsverfahren nur unzureichend berücksichtigt worden. "Aber besser dieses Gesetz als gar kein Gesetz." Es liege an der Länderkammer, den Weg frei zu machen für mehr Schutz der Whistleblower.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Torstr. 49, 10119 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(mw)

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