Wichtige Fortschritte – weiterer Handlungsbedarf insbesondere bei Verteilnetzen und Offshore-Wasserstoff
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze beschlossen. Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Der BDEW begrüßt den Kabinettsbeschluss grundsätzlich, sieht aber in vielen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärt dazu:
„Der Kabinettsbeschluss ist eine positive Nachricht, weil er einige unserer langjährigen Forderungen aufgreift. Die RED III für Offshore-Wind und Netze weist den richtigen Weg: Doppelte Umweltprüfungen werden vermieden, Anforderungen und Verfahren werden verschlankt. Das ist für den erforderlichen Netzausbau sehr wichtig. Die Umsetzung darf jedoch keine über die europäischen Vorgaben hinausgehenden Pflichten verursachen, wie unter anderem im Bereich der pauschalen Ausgleichszahlungen vorgesehen.
Es ist ein wichtiges Signal, dass im Gesetzentwurf der dringend erforderliche Ausbau der Stromverteilnetze in den Blick genommen wird. Wenn es nicht gelingt, die Bedingungen für einen schnelleren Ausbau zu verbessern, wird das Verteilnetz zunehmend zum Flaschenhals für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Gerade die Planfeststellungsverfahren für den dazu notwendigen Ausbau von 110-kV-Leitungen dauern immer noch viel zu lange. Daher ist es richtig, dass die Vorgaben des Art. 15 RED III auch für das Verteilernetz anwendbar werden sollen.
Wir unterstützen insbesondere, dass nun auch Infrastrukturgebiete zur Beschleunigung des Verteilnetzausbaus möglich werden. Wünschenswert wäre gewesen, im Gesetzesentwurf noch weitergehende Maßnahmen zur Beschleunigung des Verteilernetzausbaus aufzunehmen. Dazu gehören weitere Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht und Bagatellregelungen in Bezug auf Genehmigungsfreistellungen.”
Hinsichtlich der Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz erklärt Andreae: „Bedauerlicherweise sind Beschleunigungsmaßnahmen für den Offshore-Wasserstoffbereich und die Einstufung solcher Anlagen in das überragende öffentliche Interesse aus dem Entwurf im Vergleich zum letztjährigen Gesetzesentwurf herausgenommen worden. Gerade diese sind aber sehr wichtig, damit wir den Wasserstoffhochlauf in Deutschland effizient voranbringen. Deshalb fordern wir diesen Punkt wieder aufzunehmen.
Grundsätzlich unterstützen wir jede Art von bürokratischen und prozessualen Erleichterungen. Für Offshore-Windparks ist der generelle Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung jedoch kritisch zu betrachten. Wir setzen uns stattdessen dafür ein, dass die Durchführung umfassender Umweltprüfungen optional auf Wunsch der Offshore-Windparkentwickler möglich bleibt, um Planungsrisiken im Genehmigungsverfahren zu reduzieren und gleichzeitig eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu schaffen.
Die neu aufgenommene Einführung pauschaler Ausgleichszahlungen für Offshore-Netzanbindungssysteme sollte unbedingt überdacht werden. Durch die Regelung würden für einen Trassenkilometer nun pauschal mindestens 17.500 Euro für Umwelt- und Artenschutz anfallen – unabhängig davon, ob dies wirklich notwendig ist und ob bereits Minderungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Je nach Trassenlänge der Systeme ergeben sich für die Übertragungsnetzbetreiber somit zusätzliche Kosten in Höhe von etwa fünf bis sieben Millionen Euro pro Offshore-Netzanschlusssystem – Tendenz steigend, da zukünftig zunehmend weiter von der Küste entfernte Flächen erschlossen werden. Das ist nicht im Sinne der Kosteneffizienz.“
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Julia Weber, stellv. Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0