Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Wichtige Reformen notfalls auch ohne den Bundesrat durchsetzten

(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass sich die Regierungskoalition für den Fall des Scheiterns der Konsensgespräche mit der Opposition nun offenbar durchgerungen hat, wichtige Modernisierungen des Ausländerrechts ohne den Bundesrat zu verabschieden, soweit diese nicht zustimmungspflichtig sind.

"Bereits das vom Bundestag verabschiedete Zuwanderungsgesetz hätte in vielen Bereichen für seit langem hier lebende Ausländer zu erheblichen Verschlechterungen geführt", so Rechtsanwältin Susanne Schröder, Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht. Dies gelte insbesondere für den Katalog der Regelausweisungstatbestände und den Zugang zum Arbeitsmarkt für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder Befugnis.

Bereits durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz wurde die auch im § 54 Nr. 6 des neuen Aufenthaltsgesetzes enthaltene Regelung eingefügt, nach der in der Regel ausgewiesen wird, wer trotz Belehrung frühere Aufenthalte in der Bundesrepublik und anderen Staaten verheimlicht. Belehrungen über die Rechtsfolgen falscher Angaben finden sich formularmäßig in jedem Anhörungsbogen einer Deutschen Behörde. Nicht nur Anwälte, die in Asylverfahren tätig sind, wissen, dass die Tragweite eines solchen Textbausteins von den Betroffenen oftmals gar nicht erfasst werde. Bei der jetzt in der Diskussion stehenden nochmaligen Erweiterung der Ausweisungstatbestände sei zu erwarten, dass diese nicht gegen potentielle Terroristen, sondern vielmehr gegen in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder der vor Jahrzehnten eingewanderten Arbeiterfamilien angewandt werden.

Von der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention, ein modernes aufenthaltsrechtliches Instrumentarium für alle Erscheinungsformen der Migration zu schaffen ist im Gesetz wenig und im Vermittlungsverfahren nichts mehr übrig geblieben. Eine Besinnung auf die Erkenntnisse, die im Jahr 2001 mit dem Bericht der unabhängigen Kommission "Zuwanderung" vorlagen ist auch in den ausstehenden Gesprächen kaum zu erwarten.

Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, die von den Reglungen Betroffnen nicht völlig aus den Augen zu verlieren. Wichtige Fragen, wie der Zugang zum Arbeitsmarkt beispielsweise für Studenten und Hochqualifizierte, Verbesserungen des Flüchtlingsschutzes für geschlechtsspezifisch Verfolgte und positive Anreize für Integrationswillige können und sollten auch ohne eine Zustimmung der Länder im Bundesrat geregelt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

NEWS TEILEN: