Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Wichtiger Etappensieg Richtung Schaltverteiler / Gericht lehnt Eilantrag der Deutschen Telekom ab

(Bonn) - Die Wettbewerber der Deutschen Telekom haben einen wichtigen Etappensieg errungen. Der Eilantrag der Deutschen Telekom ist abgelehnt worden. Der Zugang zum Schaltverteiler versetzt alternative Carrier in die Lage, ländliche Gebiete mit Breitband wirtschaftlich zu erschließen. Der Schaltverteiler wird an einem Ort errichtet, der vor der Verzweigung der Hauptleitung in die jeweiligen Kabelverzweiger liegt und hat damit eine entscheidende Multiplikatorfunktion für den schnellen und effektiven Breitbandausbau. Bereits im März 2009 hatte die Bundesnetzagentur der Telekom auferlegt, Wettbewerbern den Zugang zu ihren Schaltverteilern zu gewähren.

Die Entscheidung, die Teilnehmeranschlussleitung am Schaltverteiler zu ermöglichen, ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. Allerdings habe sich der Ex-Monopolist bis heute wenig kooperativ verhalten. Das hatte der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), der über 30 alternative Carrier vertritt, wiederholt scharf kritisiert.

"Nach der Klarstellung des Gerichts muss es nun darum gehen, die Regulierungsanordnung der Bundesnetzagentur schnell umzusetzen. Wir sind optimistisch, dass die Telekom diesen Prozess nicht weiter verzögert", sagt Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO und ergänzt: "Mit dem Netzausbau zum Schaltverteiler können viele unserer Mitgliedsunternehmen beim Breitbandausbau auf dem Lande jetzt richtig Gas geben."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Gaby Meyerhof, Pressesprecherin Hans-Böckler-Str. 3, 53225 Bonn Telefon: (0228) 2499970, Telefax: (0228) 2499972

(el)

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