Wichtiger Schritt für die Liberalisierung des europäischen Gesundheitswesens
(Köln) - Die Entscheidung Dänemarks, ab 1. Juli den im eigenen Land üblichen Zuschuss auch für zahnärztliche Behandlungen im Ausland zu zahlen, wertet die Bundeszahnärztekammer als weiteres Signal, dass sich das Prinzip der Kostenerstattung für zahnmedizinische Leistungen in Europa durchsetzen wird.
Schon 1998 hatte der Europäische Gerichtshof im Kohll/Decker-Urteil festgestellt, dass die Krankenkasse dem Patienten den für die inländische Behandlung gültigen Zuschuss zu zahnärztlichen Leistungen auch dann zahlen muss, wenn der Patient die Behandlung im Ausland vornehmen lässt. Dr. Fritz-Josef Willmes, Präsident der Bundeszahnärztekammer: "Wir stehen einer Liberalisierung und einer Erweiterung des Leistungswettbewerbs im europäischen Raum prinzipiell positiv gegenüber. Die deutschen Zahnärzte brauchen den Wettbewerb nicht zu scheuen."
Die Entscheidung Dänemarks bestätige, dass es sinnvoll und auf die Dauer unerlässlich sei, die nationalen Gesundheitssysteme nach dem Versicherungsprinzip mit Kostenerstattung und Festzuschüssen zu organisieren. An die Gesundheitsministerin Andrea Fischer appelliert Willmes: "Erkennen Sie, Frau Fischer, dass der Weg der umfassenden Sachleistung in die Sackgasse führt." Zudem sei der grenzübergreifende Verkehr an medizinischen Dienstleistungen mit nationaler Budgetierung nicht vereinbar. "Sie können natürlich nicht den Gürtel für die heimischen Zahnärzte dadurch enger ziehen, dass Patienten eine Behandlung im Ausland erhalten, die unter das deutsche Budget fällt und den Spielraum für den heimischen Zahnarzt weiter einengt."
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung e.V. (KZBV)
Universitätsstr. 71-73 , 50931 Köln, Telefon: 0221/40010,
Telefax: 0221/404035