Wichtiges Signal: EU-Rechtsausschuss stärkt Kreative und ihre Partner
(Berlin/Brüssel) - Mit seinem heutigen Votum zum Vorschlag einer Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wesentlichen Forderungen der Kreativwirtschaft Rechnung getragen.
Der Vorschlag schließt unter anderem das sog. "Value Gap", ein Schlupfloch, das es Onlineplattformen bisher ermöglichte, sich ihrer Verantwortung gegenüber Kreativen und ihrer Partner sowie Vergütungsansprüchen zu entziehen.
"Bis zuletzt haben die Vertreter einer entfesselten Plattformökonomie versucht, die berechtigten Interessen der Kreativwirtschaft mit dem Niedergang eines freien Internets gleichzusetzen. Es ist ein wichtiges Signal, dass der Rechtsausschuss dieser perfiden Strategie nicht auf den Leim gegangen ist", kommentiert VAUNET-Geschäftsführer Dr. Harald Flemming.
Auch im Übrigen hat das Gremium erkennbar versucht, die Interessen der Kreativen mit denen ihrer Partner in der Verwertungskette in Ausgleich zu bringen. Durch eine sektorspezifische Betrachtung bei Vergütungs- und Transparenzansprüchen soll für beide Seiten die Angemessenheit gewahrt werden.
Hierzu Dr. Harald Flemming: "Es ist sicher noch nicht alles in perfekter Balance, aber die Richtung stimmt. Die privaten Sendeunternehmen haben durch ihre bisherigen Vereinbarungen mit den Urhebern bewiesen, dass sich gemeinsam die besten Lösungen finden lassen. Dieser Grundgedanke darf nicht verloren gehen.”
Der VAUNET begrüßt, dass der Ausschuss den Weg für die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission geebnet hat.
Quelle und Kontaktadresse:
VAUNET - Verband Privater Medien e.V.
Tim Steinhauer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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