Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Geschäftsstelle Darmstadt

Widuch: "Betriebsverfassungsgesetz an die digitale Arbeitsrealität und den Strukturwandel anpassen!" / Verlässliche Mitbestimmungsverfahren statt pauschaler Generalverdacht

(Darmstadt) - "Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Verschärfung der Strafbarkeit im Betriebsverfassungsgesetz, um die Bildung von Betriebsräten vermeintlich zu erleichtern, lehnen wir ab. Unternehmen pauschal zu unterstellen, diese drangsalierten oder behinderten Arbeitnehmer, mit dem Ziel Betriebsratsgründungen zu verhindern, ist realitätsfern und entspricht nicht der gelebten betrieblichen Praxis in unseren Unternehmen", sagte Dirk Widuch, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) für Darmstadt und Südhessen.

"50 Jahre nach der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes benötigen wir vielmehr Änderungen im Arbeitsrecht, die eine moderne und digitale Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern erleichtern, anstatt politisch Vertrauen durch pauschale Verdächtigungen zu zerstören.
Digitale, globale und immer schneller werdende Betriebsabläufe verlangen auch beschleunigte Mitbestimmungsverfahren mit festen Zustimmungsfristen. Unsere Arbeitsgesetze orientieren sich leider immer noch am analogen Industriearbeitsplatz des vorigen Jahrhunderts, ohne den digitalen Strukturwandel oder die Arbeitsrealität nach der Corona-Pandemie ausreichend zu berücksichtigen. Daher begrüßen wir es, dass der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ankündigt, Online-Betriebsratswahlen zu erproben und die digitale Mitbestimmung zu stärken", ergänzte Dirk Widuch.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Jens Kampe, Pressesprecher Rheinstr. 60, 64283 Darmstadt Telefon: (06151) 2985-0, Fax: (06151) 2985-20

(mn)

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