Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Windenergie an Land: Verfahren beim Repowering erleichtern

(Berlin) - Im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fand heute eine öffentliche Anhörung zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) im nationalen Genehmigungsrecht statt.

Der BDEW war als Sachverständiger geladen und hat nochmals auf die Dringlichkeit der Sicherstellung des Repowerings alter Windenergieanlagen hingewiesen. Neben dem Repowering von Windenergieanlagen adressiert der Gesetzentwurf auch die Wasserkraft. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung erklärt hierzu:

"Wir müssen dringend die Genehmigungsprozesse für das Repowering von Windenergieanlagen an Land verbessern. Es ist unsinnig, Repowering-Vorhaben wie Neuanlagen zu behandeln, die auf der "grünen Wiese" gebaut werden. An den betreffenden Standorten ist in der Regel seit über 20 Jahren eine Windenergieanlage in Betrieb und der Standort durch diese entsprechend geprägt. Repowering-Projekte sollten stets dann genehmigt werden können, wenn sie die Auswirkungen der bestehenden Anlage auf die Umwelt spürbar reduzieren. Somit können ertragreiche und meist gut akzeptierte Standorte für die Windenergie weiter genutzt werden.

Klar ist: Ein erfolgreiches Repowering ist ein ganz wesentlicher Bestandteil zur Erreichung der Ausbauziele der Erneuerbaren Energien. Das ist es schon heute und mit der geplanten Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) wird es zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die im KSG vorgesehene Absenkung des CO2-Minderungspfades für die Energiewirtschaft bis 2030 wird den Erhalt bereits genutzter Flächen und die Steigerung der hier installierten Windenergieleistung unverzichtbar machen. Da diese Standorte sich in der Regel besonders gut für die Windenergie eignen, die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden und die Akzeptanz der Anwohner meist hoch ist, wäre es absolut kontraproduktiv, diese Standorte zu verlieren.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Vorgaben in Bezug auf Zulassungsverfahren für Erneuerbare Energien trägt die Bundesregierung den kürzlich selbstgesteckten, verschärften Klimaschutzzielen und dem Geist der RED II nicht ausreichend Rechnung. Dies hat auch der Bundesrat deutlich gemacht. Die Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes bietet in dieser Legislaturperiode eine der letzten Möglichkeiten, Zählbares für den EE-Ausbau und damit den Klimaschutz vorzulegen."

Für die Zulassungsverfahren bei der Wasserkraft gilt es, die Verfahren nicht praxisfremd zu verschärfen, sodass die Erzeugungskapazitäten der Wasserkraft als verlässliche Säule im Erneuerbare-Energien-Mix erhalten bleiben. "Die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft sind von der EU-Wasserrahmenrichtlinie maßgeblich vorgegeben. Diese Vorgaben sollten auf nationaler Ebene nicht weiter verschärft werden. Insbesondere Modernisierungen der Wasserkraftwerke zur effizienteren Nutzung der vorhandenen Infrastrukturen müssen möglich sein", betont Kerstin Andreae.

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(tr)

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