Wirksame Kontrolle der Schwarzarbeit muss möglich bleiben!
(Berlin) - Zur heutigen Abstimmung im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa: "Der Beschluss des Ausschusses geht in die richtige Richtung. Eine wirksame Kontrolle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung muss weiterhin möglich sein."
Der Beschäftigungsausschuss hat heute über den Richtlinienentwurf zur sogenannten "enforcement directive" (Durchsetzungsrichtlinie) abgestimmt. Entgegen der Voten der beiden mitberatenden Ausschüsse, nämlich dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie dem Rechtsausschuss, spricht sich der federführende Ausschuss für eine offene Liste von Maßnahmen aus, die die Mitgliedsstaaten zur Schwarzsarbeitskontrolle ergreifen können.
Pakleppa weiter: "Nach unserem Verständnis sollte das Europäische Parlament nur Mindeststandards setzen, die zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie notwendig sind. Für uns ist aber auch klar, dass diese Standards auf nationaler Ebene passgenau erweitert werden müssen. Nur so kann die Entsenderichtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden, ohne dort bereits bestehende und bewährte Kontrollmöglichkeiten einzuschränken. Für uns kommt es nun darauf an, dass es bei der weiteren Beratung der Richtlinie nicht wieder zu einer Verschlechterung kommt. Die Verwirklichung des Binnenmarktes darf nicht zu einer Ausweitung der illegalen Beschäftigung und zur Gefährdung von regulären Arbeitsplätzen und Betrieben führen."
Zum Hintergrund:
Bereits am 21. März 2012 legte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag vor, in der sich die Kommission für einen abschließenden, europaweit einheitlichen Katalog von Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen ausspricht. Die Umsetzung in dieser Form würde dazu führen, dass die derzeitigen nationalen Standards weit unterschritten und damit eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit in Deutschland unmöglich gemacht werden würde. Die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen würden den ehrlich agierenden Unternehmer, die Konkurrenzfähigkeit inländischer Betriebe sowie die Arbeitsplätze heimischer Arbeitnehmer und nicht zuletzt die tarifpolitische Handlungsfähigkeit der Sozialpartner gefährden.
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