Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

Wirtschaft kritisiert Vergabegesetz

(Frankfurt) - "Mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass der federführende Wirtschaftausschuss des Landtages zu einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, dem 4. Mai 2011 eingeladen hat. Bislang war es gute Gepflogenheit, bei Themen, die erkennbar beide Sozialpartnerseiten betreffen, diese auch gemeinsam zu Beratungen einzuladen. Die Vertreter der Wirtschaftsverbände bei der Anhörung auszugrenzen, halten wir für nicht hilfreich", kritisierte Edgar Wonneberger von der Vereinigung der Unternehmensverbände (VUMV) am Dienstag, 03. Mai 2011, in Schwerin das Anhörungsverfahren zum Vergabegesetz im Wirtschaftsausschuss des Landtages. Seines Erachtens wäre sogar die Hinzuziehung der Kammern geboten gewesen.

"Es liegt auf der Hand, dass es sich bei dem geplanten Gesetzesvorhaben um ein allgemeines Vergabegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern und nicht um ein Vergabegesetz lediglich einzelner Wirtschaftszweige handelt. Eine reduzierte Meinungsbildung des Parlamentes lediglich unter Beteiligung zweier einzelner Branchen - dem Baubereich und dem Personennahverkehr - greift zu kurz", so Wonneberger weiter.

Zudem bestehe für ein Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Sicht der Wirtschaft keine Regelungsnotwendigkeit. Dessen Erlass würde den ansonsten zwischen Land und Wirtschaft bestehenden Konsens zu Deregulierung und Bürokratieabbau konterkarieren. Bestehende Defizite bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorrangig zu einer Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung bestehender Rechtsregelungen Anlass bieten.

Die Möglichkeit, vergabefremde Kriterien in das Vergabeverfahren einführen zu können, erschwere zudem die Kalkulierbarkeit, verkompliziere das Verfahren und erhöhe den Kontroll- und Überwachungsaufwand. Die zusätzlichen, jedoch vermeidbaren Belastungen aus diesem Gesetz würden vor allem kleine und mittlere Unternehmen treffen. Deshalb ließe sich das geplante Gesetzgebungsvorhaben nicht mit dem geltenden Mittelstandsförderungsgesetz vereinbaren.

"Und schließlich halten wir den eingeschlagenen Weg für falsch, Tariftreueerklärungen durch ein Landesvergabegesetz in das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe einzuführen. Zusätzlich zu bestehenden bundesgesetzlichen Vorschriften erlassene landesgesetzliche Regelungen über Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhne führen lediglich zu einem erheblichen Anstieg der Bürokratie und damit zu einer Verteuerung öffentlicher Aufträge", erläuterte Edgar Wonneberger abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Gerda Seibert, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main Telefon: (069) 405709-0, Telefax: (069) 405709-129

(aj)

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