Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen muss auf den Prüfstand / BDE unterstützt Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Prinzips Privat vor Staat / Zeche der Kommunalwirtschaft zahlen die Bürger.
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) bestärkt die nordrhein-westfälische Landesregierung darin, auch gegen den Widerstand der Kommunen an der Reform der Gemeindeordnung festzuhalten. Es ist vorgesehen, die Bestimmung zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen deutlich zu verschärfen.
Alles, was Private können, müssen sie auch dürfen. Wo der Markt funktioniert, hat der Staat nichts verloren, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDE Dr. Stephan Harmening angesichts der für heute (7. März 2007) von der Initiative Kommunalwirtschaft angekündigten Demonstration in Düsseldorf. Das gelte insbesondere für die Entsorgungswirtschaft, wo private Unternehmen seit Jahren ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellten. Dass wir in Deutschland Recycling-Weltmeister sind, ist allein Privaten zu verdanken, sagte Harmening.
Bei der Reform der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ist vorgesehen, den Kommunen das Agieren am Markt zu erschweren. Während bisher lediglich ein öffentlicher Zweck dafür vorliegen musste, sollen Kommunen künftig nur dann wirtschaftlich tätig werden dürfen, wenn sie einen dringenden öffentlichen Zweck vorweisen können. Außerdem darf dieser Zweck nicht ebenso gut durch private Unternehmen erfüllt werden können. Der BDE bedauert allerdings, dass im Zuge der Reform der Gemeindeordnung nicht der gesamte § 107 auf den Prüfstand gestellt wird. So sollen zahlreiche, die Kommunen privilegierende Ausnahmetatbestände bestehen bleiben. Damit gilt die verschärfte Subsidiarität gerade nicht für die Entsorgungswirtschaft. Was wir hier brauchen, ist mehr Wettbewerb, nicht das Beharren auf kommunalen Erbhöfen, sagte Harmening. Fehlender Wettbewerb gehe immer zu Lasten der Bürger, die die Zeche in Gestalt unnötig hoher Gebühren zahlen müssten.
Der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium Dr. Jens Baganz hatte vor einer Woche bei einer Diskussionsveranstaltung des BDE mit dem BDI in Berlin den Grundsatz der Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen betont, wonach generell privat vor Staat gehe. Deshalb wolle man die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen eng begrenzen. In Zukunft sei vor allem zu prüfen, ob es noch gerechtfertigt sei, den Kommunen in Bereichen wie Entsorgung, Wohnungsbau oder Krankenhauswesen freie Hand zu lassen, ohne Rücksicht darauf, dass es dort zahlreiche private Anbieter gebe.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Gerd Henghuber, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
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