Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nicht everybodys darling / Passt die Prüfung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Pflegeleistungen in die wettbewerbliche Ausrichtung des SGB XI?
(Berlin) - Diese Frage wurde am 21. Oktober unter Moderation von Prof. Dr. Thomas Klie von Experten aus Pflegepraxis und -wissenschaft, Selbstverwaltung und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) auf einem vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGG) veranstalteten Symposium in Berlin kontrovers diskutiert.
Dabei beleuchteten Prof. Dr. Gerhard Igl und Prof. Dr. Johannes Zacher die sozial-verfassungsrechtliche und ökonomische Perspektive von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und stellten deren Notwendigkeit vor dem Hintergrund der externen Marktpreisfindung in Frage. Hiergegen verwahrte sich Paul-Jürgen Schiffer, Abteilungsleiter Pflege beim VDAK/AEV, der sich deutlich für eine Beibehaltung aussprach. Allerdings sei es erforderlich, so Schiffer, dass die Partner der Landesrahmenverträge einvernehmlich Re-gelungen und Prüfkriterien festlegen. Ähnlich äußerte sich Robert Schüßler als Vertreter des BMGS, der die Regelung in § 79 SGB XI als unentbehrlich bezeichnete.
bpa-Präsident Bernd Meurer und Werner Hesse, Geschäftsführer des Pa-ritätischen Wohlfahrtsverbandes als Vertreter der BAGFW, schlossen sich in ihren Ausführungen den Professoren Igl und Zachert an und führten aus, dass das Instrument der Qualitätsprüfung ausreichend sei, um bestehende Mängel fest- und abzustellen. Für Wirtschaftlichkeitsprüfungen bestehe kein Raum. Es wäre skurril, wenn Unternehmer für gute Leistungen wirtschaftlich sanktioniert würden.
Es ist sicher hilfreich, die Chiffre Wirtschaftlichkeitsprüfung zu ent-tarnen und darauf abzustellen, was unterschiedliche Beteiligte tatsächlich anstreben. Von planwirtschaftlichen Ansätzen müssen wir uns endgültig verabschieden, da diese in keiner Weise hilfreich sein können.
Dabei werden wir auch akzeptieren müssen, dass Freiheiten in der Umsetzung des Auftrages einer guten und angemessenen pflegerischen Versorgung nicht nur unvermeidbar sind, sondern erst die weitere Entwicklung ermöglichen, so das Resümee von Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa.
Es ist vorgesehen, die Beiträge des Symposiums in Kürze zu veröffentlichen.
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Pressestelle
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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