Pressemitteilung | Wirtschaftsvereinigung Stahl - Standort Düsseldorf

Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission

(Düsseldorf) - Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel heute bekannt gegebene Einigung der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission über den künftigen beihilferechtlichen Rahmen für die industriellen Entlastungen im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG). "Damit ist der erforderliche Spielraum geschaffen, die Entlastungen für stromintensive Unternehmen in der nationalen Gesetzgebung so zu gestalten, dass eine wettbewerbsfähige Stahlproduktion in Deutschland weiterhin möglich bleibt", erläutert Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl in Düsseldorf.

"Offenbar haben der Bundeswirtschaftsminister und die Bundesregierung die Kommission überzeugen können, dass die energieintensiven Industrien für das erfolgreiche Modell industrieller Wertschöpfung in Deutschland und die damit verbundenen Arbeitsplätze eine unverzichtbare Basis sind", so der Verbandspräsident. Nach den bisherigen Überlegungen der Kommission wären die EEG-Kosten für die bisher teilentlasteten Unternehmen der Stahlindustrie auf das bis zu Zehnfache angestiegen. Die Stahlindustrie habe wiederholt darauf hingewiesen, dass für sie die Belastungsgrenze sei.

Die Energiewende müsse zwingend mit dem Erhalt industrieller Wettbewerbsfähigkeit verbunden werden, so Kerkhoff. Positiv sei daher, dass die Bundesregierung in ihrem heute beschlossenen Gesetzentwurf einen Vertrauensschutz für die bestehenden Kraftwerke zur Eigenstromversorgung vorsieht. Weiteren Diskussionsbedarf sieht der Stahlchef noch bei einzelnen Regelungen, so z.B. bei neuen Investitionen in ökologisch effiziente Stromerzeugung aus Restgasen und Restenergien, deren Wirtschaftlichkeit auch aus Gründen der Energieeffizienz gewahrt bleiben muss.

Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsvereinigung Stahl Beate Brüninghaus, Leiterin, Öffentlichkeitsarbeit Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf Telefon: (0211) 6707-0, Fax: (0211) 6707-455

(cl)

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