Wohlfahrtsverbände gegen Aufweichung des Embryonenschutzes
(Berlin) - Das Schutzbedürfnis und Lebensrecht extra korporaler Embryonen darf nicht gegenüber anderen Embryonen abgestuft werden, hat der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Manfred Ragati die Rede von Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD), zum Embryonenschutz kritisiert. Sonst wird die Unteilbarkeit der Menschenwürde des Grundgesetzes in Frage gestellt. Eine Wende im ethischen Konsens zur Biomedizin darf es nicht geben, so Ragati.
Indem die Ministerin eine Gruppe von Embryonen aus dem Schutz der Menschenwürde herausnehme, stelle sie den großen Konsens des Deutschen Bundestages zur Bioethik in Frage. Die Justizministerin habe angekündigt, dass keine Veränderungen des Embryonenschutzgesetzes geplant seien. Deshalb, so Ragati, sei es unverständlich, wenn im gleichen Zusammenhang für das Recht auf Leben von Embryonen ein Spielraum gesehen und Forschern eine Abwägung mit anderen Grundrechten zugestanden werde. Die Wohlfahrtsverbände lehnten jede Relativierung des Embryonenschutzes ab.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
Oranienburger Str. 13 - 14, 10178 Berlin
Telefon: 030/240890, Telefax: 030/24089134
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