Pressemitteilung | Verband Wohneigentum e.V. (VWE)

Wohneigentum in der Krise schützen / Verband Wohneigentum fordert schnelle Hilfe für Wohneigentümer

(Bonn) - In der Krise, die eine Gesundheits- und in Folge eine Wirtschaftskrise ist, bangen viele selbstnutzende Wohneigentümer um die Finanzierung ihres Eigenheims oder Wohnungseigentums. Mit dem Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie in Zivil-, Insolv enz und Strafverfahrensrecht liegen positive Maßnahmen vor, aber es gibt Lücken.

Der Verband Wohneigentum (VWE) begrüßt, dass es Regelungen zum Verbraucherdarlehen , damit auch der Sonderform des Immobiliendarlehens von privaten Bauherren, Erwerbern und Sanierern selbstgenutzten Wohneigentums geben soll, die dem Mieterschutz ähneln. Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen die zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 fällig werden, sollen mit Eintrittsdatum der Fälligkeit für drei Monate gestundet werden. Für den Zeitraum nach dem 30. Juni 2020 sollen einvernehmliche Regelungen zwischen Darlehensgeber und Hauseigentümer getroffen werden, die den Verbraucher unterstützen, andernfalls wird die Forderung erst nach weiteren drei Monaten fällig.
Der Verband Wohneigentum erwartet, dass diese Regelung insgesamt noch verlängert wird, je einschneidender sich die wirtschaftliche Rezession entwickelt. Auch ist nach einer Erprobungsphase zu evaluieren, ob die Unterstützung hinreichend ist. Andernfalls ist nachzusteuern.

Eine Lösung fordert der VWE für Wohneigentümer, die als "Amateurvermieter" mit Mietausfällen kämpfen müssen. "Dass Mieter unterstützt werden müssen ist für uns klar. Doch wir erwarten eine Antwort auf die Frage, wie werden die Wohneigentümer unterstützt, wenn die Mieteinnahmen aufgrund der Corona/COVID-19-Krise und der neuen gesetzlichen Stundungsregelung wegbrechen?", fordert Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum. Die Ausfälle wären zunächst für April bis Juni 2020 zu erwarten, Wahrscheinlich ist eine Verlängerung der Au ssetzung der Miete bis September 2020 oder womöglich noch länger. Im Endeffekt müssen die Mietforderungen für zwei Jahre (nach Artikel 240 § 2 Abs. 4 des Entwurfs: bis 30.09.2022) gesetzlich gestundet werden.

Nicht wenige Eigenheimbesitzer haben zur Refinanzierung ihres Immobilienerwerbs eine Einliegerwohnung errichtet, manche bewohnen ein Zweifamilienhaus, dessen zweite Wohnung vermietet wird. Dieser Personenkreis ist dringend auf die Mieteinnahmen angewiesen. Junge Familien haben sich auf gut durchkalkulierter Basis Ihren Traum vom eigenen Familienhaus erfüllt, den sie kreditfinanziert und durch die Mieteinnahmen absichert. In jungen Familien mit kleinen Kindern können nicht beide Elternteile zugleich arbeiten, in der Regel ist ein Elternteil in Eltern- oder Erziehungszeit. Ältere Paare oder Witwen bzw. Witwer bessern mit einer Vermietung ihre nicht selten un terdurchschnittlichen Renten auf. Und weitere Wohneigentümer finanzieren mit einer Vermietung die eigene Pflege oder die ihrer Angehörigen. Ein längerer Ausfall von Mieteinnahmen kann die finanzielle Basis der Familien gefährden. VWE-Präsident Manfred Jost: "Ein kostenfreier Kredit in Höhe des Ausfalls durch die gesetzlich hierzu angehaltene Hausbank oder staatlich bereitgestellt durch die KfW könnte eine Lösung sein."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. Pressestelle Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn Telefon: (0228) 6046820, Fax: (0228) 6046825

(ds)

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