Pressemitteilung | Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)

Wohnen: Sozial und inklusiv!

(Berlin) - Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2019 mahnt der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) die prekäre Lage von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen auf dem Wohnungsmarkt an. Durch den massiven Rückgang von Sozialwohnungen und fehlenden barrierefreien Wohnraum ist es diesen Gruppen kaum möglich, in eigenen Wohnungen mitten in der Gesellschaft zu leben.

Für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen ist die Situation am Wohnungsmarkt besonders problematisch. Beim Wettbewerb um die ohnehin sehr knappen bezahlbaren Wohnungen stehen sie in Konkurrenz zu vielen anderen Gruppen: beispielsweise älteren Menschen mit geringem Einkommen, geflüchteten Menschen, Studierenden oder suchtkranken Menschen.

"Deutschland hat sich im Jahr 2009 mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen", macht Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP, deutlich. Gleichzeitig bemängelt er: "Dieser Verpflichtung sind bislang wenige Taten gefolgt. Im Gegenteil, die Situation hat sich verschlimmert, da der soziale und bezahlbare Wohnungsbau gerade in den Ballungsgebieten immer weiter zurückgegangen ist."

Um den Bedarf zu decken, machen sich Träger der Eingliederungshilfe teilweise selbst auf den Weg und setzen Bauprojekte um. Zwei dieser Beispiele sind im neuen CPB-Spezial "Wohnen für alle. Wie geht Inklusion auf dem Wohnungsmarkt?" vorgestellt. In Hünfeld ist ein neues Quartier entstanden, in dem Menschen mit und ohne Behinderung in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen Tür an Tür zusammenwohnen. Die Stadt Lingen wiederum hat eine eigene Genossenschaft zusammen mit dem CBP-Mitglied Christophorus-Werk gegründet, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Kurzstudie "Wohnen inklusive? Nicht für Menschen mit Behinderungen" ergänzt die Publikation um eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Wohnproblematik.

Auch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das in seiner dritten Reformstufe zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, soll die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dazu gehört auch das Wohnen in einer eigenen Wohnung in der Mitte der Gesellschaft. Die finanziellen Grenzen dafür sind allerdings durch das BTHG nicht besser geworden. CBP-Geschäftsführerin Janina Bessenich fürchtet: "Durch das BTHG werden Erwartungen geweckt, die in der Realität kaum einlösbar sind.

Das wird viele Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen frustrieren". Vor diesem Hintergrund fordert der CBP deutlich stärkere Anstrengungen, um ausreichend bezahlbaren sozialen und inklusiven Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) Kerstin Tote, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 284447-822, Fax: (030) 284447-828

(sf)

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