Wohngelderhöhung überfällig / Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßen Kabinettsbeschluss zur Wohngeldnovelle
(Berlin) - Für eine Erhöhung des Wohngeldes ist es höchste Zeit, betonte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen im Anschluss an den Kabinettsbeschluss zur Wohngeldnovelle. Vor allem die dramatisch gestiegenen Heiz- und Energiekosten seien in den letzten Jahren Treiber der Wohnkosten gewesen. Die neu eingeführte ,Heizkostenkomponente trägt dieser Entwicklung angemessen Rechnung, so Freitag.
Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßen auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Wohngeld-Tabellenwerte und der Miethöchstbeträge. Laut Berechnungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ergebe sich daraus ein Anstieg des Wohngeldes von durchschnittlich 90 auf 142 Euro im Monat.
Die Bauminister der Länder haben dem aktuellen Konzept bereits auf ihrer Tagung im März zugestimmt. Jetzt kommt es darauf an, dass sich auch die Länderfinanzminister für die dringend notwendige Wohngelderhöhung im Gesamtumfang von 520 Mio. Euro aussprechen. Die Spitzenverbände appellieren daher an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf zügig zu verabschieden, so auch Walter Rasch, Vorsitzender des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Seit der letzten Wohngelderhöhung sind sieben Jahre vergangen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
c/o GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin
Telefon: (030) 82403 151, Telefax (30) 82403 159
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

