Pressemitteilung | Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK)

Wohnraum schaffen – sozial gerecht, ökologisch und zukunftsfähig statt „Bau-Turbo“ um jeden Preis

(Berlin) - Anlässlich der ersten Anhörung zur „kleinen“ Novelle des Baugesetzbuchs im Bauausschuss des Bundestags am 10. September 2025 veröffentlicht ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen ein gemeinsames Forderungspapier. Die Unterzeichnenden kritisieren den geplanten § 246e BauGB („Bau-Turbo“) scharf: Er setze einseitig auf schnelle Genehmigungen und Quantität – zulasten sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Nachhaltigkeit und demokratischer Beteiligung.
„Schnelligkeit darf nicht bedeuten, dass wir Standards über Bord werfen. Wer jetzt falsch baut, schafft die Probleme von morgen“, warnt das Bündnis.

Der geplante „Bau-Turbo“ drohe:

• Kommunen zu überfordern,
• Bürgerbeteiligung massiv zu verkürzen,
• Zersiedelung und Flächenverbrauch zu fördern,
• soziale Ungleichheit zu verstärken,
• und die notwendige soziale Infrastruktur zu vernachlässigen.

Das Bündnis fordert daher Nachbesserungen:

• Anwendung nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und ausschließlich für Innenentwicklung – kein Türöffner für neue Zersiedelung.
• Mindestens 50,1 % dauerhaft bezahlbare Mietwohnungen bei Neubauten ab sechs Einheiten, um Flächen effizient zu nutzen und soziale Wirkung zu sichern.
• Keine Verkürzung der Beteiligungsfristen auf zwei Monate – für eine qualitätsvolle, demokratische Planung.
• Eine zweite, umfassende BauGB-Novelle noch in dieser Legislaturperiode, die verbindlich soziale, ökologische und langfristige Stadtentwicklung festschreibt.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:

„Wir haben die Wohnungskrise erkannt. Die Kammern sehen gemeinsam mit den Mitunterzeichnenden viele Möglichkeiten für Lösungen und Verbesserungen, zum Beispiel durch einfacheres Bauen nach Gebäudetyp E. Ein „Bauturbo“ kann der richtige Ansatz sein, hat aber in der jetzigen Ausformulierung noch Schwachstellen. Fläche ist eine endliche Ressource – wer sie verbraucht, schafft Flächenkonkurrenz, verdrängt Landwirtschaft und Natur und gefährdet unsere Zukunftsfähigkeit.
Schneller Wohnungsbau darf nicht heißen, dass wir soziale, ökologische und baukulturelle Standards über Bord werfen. Gute Planung bedeutet: Innenentwicklung vor Zersiedelung, bezahlbarer Wohnraum statt Renditeprojekte, und Qualität statt Schnellschüsse um jeden Preis.“

Hintergrund:

Der § 246e BauGB ist Teil der geplanten Novelle des Baugesetzbuches und soll Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau stark verkürzen. Kritikerinnen und Kritiker befürchten, dass damit etablierte Planungsinstrumente und Beteiligungsrechte ausgehöhlt werden – ohne die strukturellen Ursachen der Wohnungskrise zu beheben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK), Cathrin Urbanek, Leiter(in) Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Askanischer Platz 4, 10963 Berlin, Telefon: 030 263944-0

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