Pressemitteilung | Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV)

Wohnungseigentümergemeinschaften bleiben bei der Wärmepumpen-Wende auf der Strecke: Wo bleibt der von der Bundesregierung zugesicherte kostenfreie Sanierungsfahrplan?

(Berlin) - "Einfach drauflos zu sanieren kann auf Dauer teuer werden: Ohne schlüssiges Gesamtkonzept können einzelne Sanierungsmaßnahmen den Weg zu einer optimalen Lösung im wahrsten Sinne des Wortes verbauen", schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Broschüre "Gut beraten, besser saniert" (2022). Die Bundesregierung hat die Unabdingbarkeit des Sanierungsfahrplans für die Wärmewende bereits erkannt. Nachdem das Bundeskabinett Mitte April 2023 einen Gesetzentwurf zur zweiten Novelle des GEG beschlossen hat, geht es nun ins parlamentarische Verfahren.

Die Akzeptanz der angekündigten Maßnahmen wird entscheidend davon abhängen, wie verlässlich die Förderbedingungen ausgestaltet sind. Bisher fehlt jedoch eine verbindliche Aussage, wann und wie der im Koalitionsvertrag vereinbarte kostenfreie Sanierungsfahrplan kommen wird. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Anfrage des baupolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak hervor (Drucksache 20/6309 ). Danach kann die Bundesregierung derzeit "keine abschließenden Aussagen zur Umsetzung und Ausgestaltung" treffen, da noch eine regierungsinterne Abstimmung vorgenommen werden muss.

WEG bleiben auf Kosten sitzen

"Die bisherige Förderpolitik rund um den Sanierungsfahrplan lässt viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf einem großen Teil der Kosten für diesen sitzen", sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Der Grund: Die aktuelle Förderrichtlinie "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) sieht zwar die Förderung eines individuellen Sanierungsfahrplans in Höhe von 80 Prozent vor, diese ist aber auf 1.700 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten gedeckelt. Je komplexer ein Gebäude in der Datenerfassung für den Energieberater jedoch ist, desto aufwendiger und teurer wird der iSFP.

Ein Punkt ist hier beispielsweise die Anlagentechnik. Wenn jede Wohnung des Mehrfamilienhauses eine Gasetagenheizung hat, ist die Datenerfassung für den Energiefachmann sehr viel aufwendiger als etwa bei einer Quartierslösung. Die Kosten für den Sanierungsfahrplan übersteigen dann die 1.700 Euro um ein Vielfaches. "Das ist nicht nur eine massive Benachteiligung von Millionen Besitzern einer Eigentumswohnung, sondern verhindert bereits vorab eine intensivere Beschäftigung mit dringenden Sanierungsmaßnahmen, die in der Folge vielfach unterbleiben", so Kaßler.

Die iSFP-Förderung ist in ihrem Aufbau für Einfamilien- und Reihenhäuser gedacht. 54,5 Prozent aller Haushalte in Deutschland befinden sich aber in Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohneinheiten. Es bedarf hier nicht nur dringender fachlicher Überarbeitung, sondern einer 100-prozentigen Förderung angepasst an jeden Wohngebäudetyp, gleich welcher Größe. Zudem muss die jeder Sachgrundlage entbehrende WEG-Deckelung aufgehoben werden.

Ein weiteres Problem an der aktuellen Förderpraxis

Die Beantragung der Fördermittel bei der BAFA ist für den Energieberater mit monatelangen Bearbeitungszeiten verbunden, was dazu führt, dass viele Energieberater keine Aufträge mehr auf Grundlage der EBW-Förderrichtlinie annehmen. Die Lage wird sich in den kommenden Jahren massiv verschärfen, denn der Umstieg auf klimaneutrale Heizungsanlagen soll bis 2045 vollzogen sein. Die Nachfrage nach Energieberatern wird weiter steigen.

Fazit: "Auf Wohnungseigentümer kommt eine Mammutaufgabe zu: Über 80 Prozent der Gebäude werden hierzulande noch mit fossilen Brennstoffen beheizt. Oft reicht aber nicht der Austausch einer Heizung, sondern ein energetisches Gesamtkonzept ist nötig. Die Bundesregierung muss den Sanierungsfahrplan für WEG daher zeitnah zu 100 Prozent fördern und die Anträge der Energieberater schneller bearbeiten, wenn Mehrfamilienhäuser hierzulande den Umstieg in eine klimafreundlichere Zukunft schaffen sollen. Im besten Fall tritt die neue Förderung mit dem Inkrafttreten des GEG ein", sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV) Pressestelle Leipziger Platz 9, 10117 Berlin Telefon: (030) 3009679-0, Fax: (030) 3009679-21

(jg)

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