Wohnungspolitik: Investitionsförderung statt Mangelverwaltung
(Hamburg) - Die Wohnungspolitik steht am Scheideweg. Durch die Föderalismusreform kann Schleswig-Holstein erstmals die Wohnraumförderung eigenständig regeln. Ein Gesetzentwurf wagt vorsichtige Neuerungen. Selbst das geht einigen wie dem Mieterbund zu weit. Sie wollen Neues nur, wenn es dem Alten genau gleicht. Neue Herausforderungen lassen sich aber nicht mit Instrumenten von gestern lösen. In der Nachkriegszeit musste die Wohnungsnot mit dem Bau von Sozialwohnungen bekämpft und der Mangel mit Belegungs- und Kostenbindungen verwaltet. werden.
1950 gab es in Schleswig-Holstein 450.000, heute 1,4 Millionen Wohnungen - bei damals wie jetzt 2,8 Millionen Einwohnern. Die Sozialwohnungen standen rund 70 Prozent der Bevölkerung offen.
Wohnungsmangel ist Geschichte. Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege: Die Lebensmittelkarte ist schon lange abgeschafft. Das gleiche sollte mit dem Wohnberechtigungsschein gelingen. Die Menschen entscheiden selbst, wo und wie sie wohnen. Und das ist gut so.
Nach wie vor gelten für viele Sozialwohnungen extrem lange Preis- und Belegungsbindungen, teilweise bis 2080. Vermietet werden darf nur an Wohnberechtigte mit geringem Einkommen. Dies schafft die Gefahr von Sozialgettos. Nur gemischte Nachbarschaften sichern aber den sozialen Frieden und Zusammenhalt. Mieter sollten deshalb nicht länger in Sozialmieter, Fehlbeleger und freie Mieter eingeteilt werden. Die Mieten sollten nicht nach der Förderung, sondern nach ihrem Wohnwert (Vergleichsmiete) bestimmt werden. Negative Erfahrungen mit unverhältnismäßigen Bindungen und schwer vermietbaren Sozialwohnungen erklären die Zurückhaltung der Unternehmen, wenn es um neue Bindungen geht. Dr. Wege: Wir werben auch beim Mieterbund für die Erkenntnis, dass Investitionen in den Wohnungsbau der beste Mieterschutz sind. Investoren sollten stimuliert und nicht abgeschreckt werden.
Welche Aufgaben liegen vor uns? Angesichts demografischer Veränderungen sowie städtebau-, energie- und klimapolitischer Aufgaben besteht erheblicher Handlungs- und Investitionsbedarf. Regional muss auch neu gebaut werden. Steigende Energiekosten und klimapolitische Zielsetzungen erhöhen den Modernisierungsdruck für den Bestand zusätzlich. Rund 80 Prozent der Wohnungen wurde vor Inkrafttreten der WärmeschutzVO gebaut. Gleichzeitig steigt die Zahl älterer Menschen mit anderen Anforderungen an Wohnungen und Wohnumfeld. Vor allem muss das Wohnen für alle auch in Zukunft bezahlbar bleiben.
Dr. Wege dazu: Gemeinsam können die jetzt anstehenden Aufgaben gemeistert werden. Neben ausreichender Quantität ist auch ein in der Qualität zeitgemäßes Wohnungsangebot zu entwickeln, das den veränderten Wohnbedürfnissen bezahlbar entspricht. Die Wohnungswirtschaft steht in den Startlöchern. Für die Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein sollte die Landespolitik den Mut haben, Neues zu wagen und die Balance zwischen Markt und Lenkung neu auszutarieren.
Quelle und Kontaktadresse:
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Pressestelle
Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg
Telefon: (040) 520110, Telefax: (040) 52011201
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