Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Wolfgang Pföhler, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), erklärt zum Bereitschaftsdienst-Urteil des Europäischen Gerichtshofes

(Berlin) - „Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Bereitschaftdienst wiederholt das Gericht lediglich seine bisherige Interpretation, den ärztlichen Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten. Bereits zum 1. Janaur 2004 hatte die Bundesregierung die europäische Rechtsprechung mit Anpassung des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt. Schon heute zeichnet sich indes auf europäischer Ebene eine Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie ab, die im Laufe des Jahres 2006 abgeschlossen sein soll. Dies ist notwendig geworden, weil die Mitgliedsstaaten in der faktischen Umsetzung der Richtlinie im Krankenhaus massive personelle und finanzielle Problemen haben. Die Novelle der Richtlinie sieht eine Unterscheidung in aktive und inaktive Zeiten vor. Unbeschadet dessen haben sowohl die Koalitionspartner der Bundesregierung als auch die Bundesländer die faktische Unmöglichkeit der Umsetzung der Bereitschaftdienstregelungen zum 1. Janaur 2006 gesehen und werden daher die Übergangsregelung um ein Jahr verlängern. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Tarifparteien abweichende Flexibilisierungsregelungen für den stationären Sektor treffen können.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

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