Wortmarke POST gelöscht
(Hamburg) - Mit Beschluss vom 14.12.2005 - den Beteiligten zu Neujahr zugestellt - hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die von der Deutsche Post im Jahr 2004 erwirkte Wortmarke POST aus dem Markenregister gelöscht. Der Löschungsantrag war vom Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste, vertreten durch Rechtsanwalt Axel G. Günther, gestellt worden.
Das Markenamt folgte damit der Ansicht des BdKEP, dass die Markeneintragung zugunsten der Deutschen Post unter Verletzung des deutschen und europäischen Markenrechts ergangen ist. Danach müssen Worte und beschreibende Sachbegriffe der Sprache frei bleiben und dürfen nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.
Der Deutschen Post AG war es unter Berufung auf zwei Meinungsforschungsgutachten zunächst geglückt, das Wort POST für sich allein als Marke zu beanspruchen. Die Meinungsforscher waren zu dem Ergebnis gekommen, dass überwiegende Verkehrskreise das Wort POST als Kennzeichen für die Dienstleistungen des ehemaligen Staatsunternehmens auffassen und deshalb das Wort seine allgemeine Sprachbedeutung verloren habe. Hiergegen wandte sich der BdKEP u.a. auch aufgrund eines Gutachtens von Prof. Dr. Claus C. Berg.
Mit Eintragung der Wortmarke POST hatte die Deutsche Post AG sofort begonnen, die neuen Briefdienste mit zahllosen Verbotsklagen zu überziehen, um sie von der Benutzung des Wortes POST auszuschließen - mit eher wechselndem Erfolg, aber für etliche Postunternehmen zuweilen zu teuer, die Verfahren durchzustehen.
Aber auch jetzt ist noch nicht mit einem Ende der Klagewelle zu rechnen, worauf der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer, seine Mitglieder vorsorglich hinweist. Der Deutschen Post steht nämlich gegen die Löschung der Marke das Rechtmittel der Beschwerde zum Bundespatentgericht zu. Diese Beschwerde hat nach neuem Markenrecht aufschiebende Wirkung. Auch ein anschließendes Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof ist noch möglich.
Ein schwacher Trost besteht darin, dass die Deutsche Post ab jetzt Schadenersatz wird leisten müssen, wenn der BdKEP am Schluss mit seinem Standpunkt die Oberhand behält und das Wort POST endgültig aus dem Markenregister entfernt bleibt. Dann hat jedoch in Wahrheit der Bürger mit dem Porto diese Eskapaden der Deutschen Post finanziert.
Der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer fordert die Politik auf, auf die Deutsche Post einzuwirken, ihre Klagefluten, deren Erfolgsaussichten kaum zu erkennen sind, einzustellen, denn, die Bereitschaft der Deutschen Post AG, andere Marktteilnehmer mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln im Wettbewerb zu behindern, macht auch vor dem Missbrauch des Markenrechts nicht Halt, so das Urteil der Monopolkommission.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
Pressestelle
Steenwisch 23, 22527 Hamburg
Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490
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