Wortmarke "Post" nur von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft
(Hamburg) - Wie dem BdKEP jetzt erst bekannt wurde, hat das Landgericht Köln die Klage der Deutschen Post gegen den Leipziger Briefdienst City CP Post auf Unterlassung der Verwendung des Namens "Post" abgewiesen.
Das Landgericht Köln ist trotz des Markeneintrags "Post" der Ansicht, dass "Post" nur eine Beschreibung für Dienste der Zustellung von Briefen und Paketen sei. Das Landgericht schließt sich damit der Definition in der Zivilprozessordnung an, die dem Wort "Post" einen beschreibenden und nicht einen unterscheidungsfähigen Sinngehalt zuschreibt.
Auch die durch die Deutsche Post durch Gutachten festgestellte Verkehrsdurchsetzung des Namens "Post" in Verbindung mit "Deutsche Bundespost" bzw. Deutsche Post" überwinde nur das Markeneintragungshindernis. Daraus sei keine Verwechslungsgefahr mit anderen Namen, die das Wort Post verwenden, abzuleiten.
"Es zeigt sich mal wieder, dass es oft gut ist, auch gegenüber einem wirtschaftlichen Riesen wie der Deutschen Post AG nicht klein beizugeben," so der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer in einer Gratulation an City Post Leipzig.
Parallel zu dem Gerichtsverfahren der City Post Leipzig hat der BdKEP Löschungsantrag für die Eintragung der Wortmarke "Post" gestellt beim Patent- und Markenamt. Der BdKEP erwartet einen positiven Bescheid.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
Steenwisch 23, 22527 Hamburg
Telefon: 040/4303374, Telefax: 040/4301490
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