Pressemitteilung | Hans-Böckler-Stiftung

WSI-Analyse zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen / Alter kein entscheidendes Kriterium für Abfindungen

(Düsseldorf) - WSI-Analyse zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen Alter kein entscheidendes Kriterium für Abfindungen Das Alter von Beschäftigten hat keinen Einfluss auf ihre Chance, bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu erhalten. Das zeigen neue Berechnungen auf Grundlage einer Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Die Daten widerlegen Behauptungen, Betriebe könnten neu eingestellte ältere Beschäftigte praktisch nicht mehr kündigen, betont die Arbeitsrechtlerin und wissenschaftliche Direktorin des WSI, Prof. Dr. Heide Pfarr: "Vorbehalte, durch teure Abfindungszahlungen an Ältere würde deren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt behindert, sind nicht haltbar."

Der zentrale Faktor für die Chance, eine Abfindung zu erhalten, ist die Betriebszugehörigkeit: Je länger eine Person im Betrieb beschäftigt war, desto wahrscheinlicher erhält sie bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung. Auch auf die Abfindungshöhe, gemessen in Monatsgehältern, hatte die Betriebszugehörigkeit den entscheidenden Einfluss. Erstaunlich dabei: Ältere Beschäftigte zwischen 55 und 65 bekommen bei gleicher Betriebszugehörigkeit sogar geringere Abfindungen als ihre jüngeren Kolleginnen oder Kollegen, so die WSI-Forscherinnen Karen Ullmann und Julia Schneider in einem aktuellen Fachaufsatz.

Diese Beobachtung unterstützt den allgemeinen Befund: Ältere erhalten zwar im Vergleich zu jüngeren Beschäftigten häufiger eine Abfindung. Doch das liegt an ihrer meist längeren Betriebszugehörigkeit. Das Merkmal "Alter" an sich hat nur einen sehr geringen eigenständigen Einfluss, und dieser geringe Einfluss wirkt auch noch in eine unerwartete Richtung: Jüngere bis 25 Jahren bekamen geringfügig häufiger Abfindungen als die anderen Altersgruppen. Keine Rolle spielen andere persönliche Faktoren wie der Familienstand oder die Tatsache, dass minderjährige Kinder im Haushalt leben. Insgesamt, das zeigen verschiedene Untersuchungen, sind Abfindungen für Beschäftigte die Ausnahme: Nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber erhalten nur etwa 15 Prozent der Gekündigten eine Abfindung.

Die Wissenschaftlerinnen Karen Ullmann und Julia Schneider verwendeten für ihre Sonderauswertung Daten aus einer repräsentativen WSI-Befragung. Dabei waren 2001 mehr als 2400 Personen befragt worden, die kurz zuvor ein Arbeitsverhältnis beendet hatten und weiter berufstätig sein wollten.

Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung Rainer Jung, Leiter, Pressestelle Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Telefon: (0211) 77780, Telefax: (0211) 7778120

(sk)

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