Würgegriff des Fiskus wird stärker / Jahressteuergesetz enthält neben Steuererhöhungen weitere fiskalische Verschärfungen
(Berlin) - Wer Steuerzahlungen per Scheck entrichtet, muss ab 1. Januar 2007 dafür Sorge tragen, dass der Scheck mindestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin beim Finanzamt eingegangen ist. Hält er diese Frist nicht ein, fallen Säumniszuschläge von 1 Prozent pro Monat (= 12 Prozent pro Jahr) an.
Diese im Jahressteuergesetz 2007 enthaltene Regelung kritisiert der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. als Fortsetzung des fiskalischen Würgegriffs gegenüber Bürgern und Wirtschaft.
Mit dieser Regelung verlasse der Gesetzgeber aus durchsichtigen fiskalischen Gründen das sonst überall geltende Prinzip, dass Schecks mit Scheckeingang beim Gläubiger als Zahlung gelten.
Die fiskalische Linie des Gesetzgebers sieht der Bund der Steuerzahler auch in der zum 1. Januar 2007 eingeführten Gebührenpflicht für verbindliche Finanzamtsauskünfte bestätigt. Eine Finanzverwaltung, die den Bürgern in schwierigen Fragen nur gegen Entgelt verbindliche Verhaltensmaßregeln an die Hand gibt, damit er sich vor einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung schützen kann, ist eines Rechtsstaats nicht würdig, meint der Bund der Steuerzahler abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
Reiner Holznagel, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit
Französische Str. 9-12, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625
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