Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle auf höchstem Stand seit fünf Jahren

(Berlin) - Die Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle ist 2014 auf den höchsten Stand seit fünf Jahren gestiegen. Nach vorläufigen Auswertungen der Versicherungswirtschaft wurden 210.000 Drahtesel gestohlen, für die die Hausratversicherer ihren Kunden 100 Millionen Euro zahlten. "Im Durchschnitt liegt der Schadenaufwand bei 490 Euro", sagt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 2013 waren es noch 190.000 versicherte Räder mit einem Schadenaufwand von 90 Millionen Euro. Insgesamt erfasste die Polizei im vergangenen Jahr 340.000 Fahrraddiebstähle, sieben Prozent mehr als 2013. Ist das Rad erst einmal weg, dann bleibt es das meist auch: Nur knapp zehn Prozent der Fahrraddiebstähle werden von der Polizei aufgeklärt.

Stabiles Schloss schreckt Diebe ab

Je stabiler und damit meist schwerer das mechanische Schloss ist, desto sicherer ist es. "Als Faustregel gilt, fünf bis zehn Prozent des Radneupreises in das Schloss zu investieren", empfiehlt Küsel, denn Fahrraddiebe haben nicht viel Zeit. Wenn sie mehr als drei Minuten brauchen, um ein Schloss zu knacken, schreckt sie das ab.
2014 registrierte die Polizei fast 6.000 versuchte Fahrraddiebstähle. "Fahrräder sollten immer abgeschlossen und dabei auch angeschlossen werden", so Küsel. Am besten an einer Rad-Abstellanlage, einem Laternenpfahl oder etwas ähnlich fest Verankertem. Generell gilt: Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Ein einfaches Rahmenschloss ist kein Diebstahlschutz. Wer sein Rad von der Polizei codieren lässt, hat noch eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe.

Hausratversicherung kommt für Fahrraddiebstahl auf

Über die Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern gedeckt, wenn sie aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen werden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben rund 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Wie wird das gestohlene Rad ersetzt?

Wird das angeschlossene Rad zum Beispiel abends beim Kinobesuch gestohlen, ersetzt der Versicherer es bis zur vertraglich vereinbarten Summe. In der Regel wird für diese Summe ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Für hochwertige Räder kann die Summe angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

Fahrrad geklaut - was nun?

Ist das Rad weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden und bei bestehendem Versicherungsschutz über die Hausratpolice oder eine separate Fahrradversicherung auch dem Versicherer. Die Anzeige bei der Polizei ist Voraussetzung für die Versicherungsleistung.

Folgende Informationen helfen Ihnen, der Polizei und dem Versicherer:
- Rechnung über den Fahrradkauf aufbewahren
- Rahmennummer notieren
- Eindeutige Kennzeichen festhalten: Marke, Farbe, Zubehör usw.
- Fahrradpass aufheben. Die Polizei bietet dafür eine App an
- Fahrrad fotografieren

Weitere Informationen zur richtigen Auswahl eines geeigneten Fahrradschlosses gibt die unabhängige Prüfinstitution VdS.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Pressestelle Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Fax: (030) 20206000

(sy)

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