Zahlen die Krankenkassen künftig nicht mehr für die Sondennahrung bei Heimbewohnern?
(Berlin) - Der Gemeinsame Bundesausschuss beabsichtigt eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinien (AMR), als deren Folge Trink- und Sondennahrung nur noch in Ausnahmefällen als gesetzliche Kassenleistung zu erhalten wäre.
Bisher kann der Arzt außerhalb des Krankenhauses enterale Nahrung verordnen, wenn dies (z. B. wegen Mangelernährung) indiziert ist. In dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegten Änderungsentwurf sind nur noch 23 Gruppen von (teils seltenen) Erkrankungen aufgelistet, bei denen zukünftig unter zum Teil weiteren, restriktiven Voraussetzungen enterale Ernährung nur noch verordnungsfähig sein soll.
Obwohl künstliche Ernährung von Patienten in erster Linie darauf abzielt, Mangelernährung mit Krankheitswert zu beheben, will der Bundesausschuss in den Allgemeinen Verordnungsgrundsätzen zukünftig ausdrücklich vorsehen, dass das Vorliegen einer Mangelernährung allein keine Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung begründet.
Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen künftig die Sondennahrung selbst zu zahlen hätte. Wegen der erheblichen Kosten würde dies dazu führen, dass die Heimentgelte in diesen Fällen deutlich steigen würden und für viele nur der Gang zum Sozialamt bliebe. Es kann nicht sein, dass die Kosten der Krankenversicherung jetzt verschoben werden sollen zu Lasten der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie der Sozialhilfeträger., so Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa, der bundesweit die Interessen von ca. 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen vertritt. Die Frage der medizinischen Indikation darf doch nicht gestellt werden, wenn der normale Weg der Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich ist.
Derzeit werden die beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingegangenen Reaktionen auf die beabsichtigte Änderung der AMR ausgewertet. Mit einer Beschlussfassung ist nunmehr in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.
Der bpa fordert eine Überarbeitung beziehungsweise Ergänzung des derzeitigen Vorschlages dahin, dass enterale Ernährung mit Sondennahrung allgemein indiziert ist, wenn ein Patient eine behandlungsbedürftige Mangelernährung beziehungsweise Untergewicht hat und seine Ernährung auf normalem Wege nicht sichergestellt werden kann., so Mauel abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889
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