Zahnärztlicher Berufsstand setzt sich aktiv für Qualitätsförderung ein / Neue evidenzbasierte Leitlinien für Zahnärzte und Patienten
(Berlin/Köln) - Gemeinsame Pressemitteilung von BZÄK und KZBV: Mit der Veröffentlichung von drei Leitlinien zu "Fissurenversiegelung", "Fluoridierungsmaßnahmen" und "Operative Entfernung von Weisheitszähnen" stellt der Zahnärztliche Berufsstand neue qualitätsfördernde Maßnahmen zu drei viel diskutierten Themen vor.
Leitlinien verstehen sich als systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Zahnarzt und Patient über eine angemessene Vorgehensweise bei besonderen zahngesundheitlichen Situationen. Die Leitlinien zu "Fissurenversiegelung", "Fluoridierungsmaßnahmen" und "Operative Entfernung von Weisheitszähnen" fassen für Zahnärzte, Patienten und alle am Thema Interessierten den derzeitigen Stand der Wissenschaft zusammen und geben abgesicherte Empfehlungen. Diese Empfehlungen sind unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen, denn die Leitlinien basieren auf den methodischen Prinzipien der evidenzbasierten Medizin (EbM), die sich mittlerweile national und international zum eigenständigen Forschungsgebiet in Medizin und Zahnmedizin entwickelt hat und für die Fortbildung von Ärzten und Zahnärzten wichtige Impulse setzt.
Mit diesen drei Pilotleitlinien wurden für die Zahnmedizin Leitlinien der höchsten Qualitätsstufe entwickelt. Gute Leitlinien sind dadurch gekennzeichnet, dass es Versionen für Experten, Anwender und Patienten gibt. Diese sind in attraktiver Form als Broschüre für Zahnärzte sowie als Patienteninformation in Form eines Faltblattes veröffentlicht und unter dem Link www.zzq-koeln.de als pdf-Datei im Internet eingestellt.
Dabei ist eines der Hauptziele der Qualitätsförderung durch kontinuierliche interne Überprüfung eine stetige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung und damit auch der Mundgesundheit der Bevölkerung zu erreichen. Für den einzelnen Patienten bedeutet das den Erhalt oraler Strukturen und eine Steigerung der Lebensqualität. So werden Zahnarzt und Patient zu gleichberechtigten Partnern, die über Behandlung und Therapie gemeinsam entscheiden.
Die Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (zzq) im Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung K.d.ö.R.(KZBV) und berät die BZÄK und die KZBV bei allen Fragen der Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Berufsausübung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.
Judith Frey, Mitarbeiterin, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Chausseestr. 13, 10115 Berlin
Telefon: (030) 400050, Telefax: (030) 40005200
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