ZDB plädiert für die Beibehaltung der Bauabzugsteuer
(Berlin) - Das Verfahren um die Bauabzugsteuer hat sich eingespielt. Unsere Mitgliedsunternehmen stufen die Kosten für die Bauabzugsteuer als vernachlässigbar ein. Die Sicherung des Betriebskostenabzugs und die Funktion der Freistellungsbescheinigung im Rahmen der Umkehr der Umsatzsteuerschuld rechtfertigen die Beibehaltung der Bauabzugsteuer, erklärte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, am Freitag (26. September 2008) in Berlin.
Das vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebene Prognos-Gutachten spricht sich ebenfalls für die Beibehaltung aus. Wesentliches Argument ist für Prognos der indirekte Effekt, den die Bauabzugsteuer auf die Umsatzsteuer hat.
Nicht der leistende Auftragnehmer schuldet die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger (Auftraggeber), falls es sich um eine Bauleistungserbringung zwischen zwei Bauleistenden handelt. Das beauftrage Unternehmen ist dabei mit der Frage konfrontiert, ob es sich bei seinem Auftraggeber um einen Bauleistenden handelt. Legt der Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung aus der Bauabzugsteuer vor, gilt der Nachweis als erbracht.
Die Abschaffung der Bauabzugsteuer würde den Wegfall der Freistellungsbescheinigung nach sich ziehen. Dann müsste nach Ansicht von Prognos mit grosser Wahrscheinlichkeit bei der Umsatzsteuer eine Ersatzbescheinigung eingeführt werden, die mit hohen Einführungskosten verbunden ist. Dies würde wie seinerzeit bei Einführung der Bauabzugsteuer einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Verwaltung und Wirtschaft bedeuten. Wird allerdings auf die Einführung einer Ersatzbescheinigung verzichtet, erwartet Prognos Steuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe.
Auch die Erträge aus Körperschaft- und Lohnsteuer, die jährlich von ausländischen Bauunternehmern erbracht werden, liegen den Einschätzungen von Prognos zufolge bei etwa 100 Mio. Euro. Im Fall einer Abschaffung der Bauabzugsteuer muss damit gerechnet werden, dass ein Großteil dieser Einnahmen verloren geht, da die entsprechenden Informationsverluste durch alternative Datenquellen nicht kompensiert werden könnten.
Bis zur Einführung der Bauabzugsteuer war zudem der Betriebskostenabzug für die Bauunternehmen oft ein großes Problem; denn wenn sie als Auftraggeber ihren beauftragten Nachunternehmer nicht benennen konnten, wurden ihre Betriebsausgaben nicht anerkannt. Dieser Nachweis der Existenz von Nachunternehmern, zum Teil auch ausländischen Subunternehmern, ist häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich. Durch die Vorlage einer Freistellungsbescheinigung besteht für den Unternehmer seit der Einführung der Bauabzugsteuer ein Anspruch auf Betriebsausgabenabzug.
Es ist nicht sinnvoll, Bürokratie auf einer Seite zu verringern, um neue administrative Lasten auf einer anderen Stelle wieder einzuführen, erläuterte abschließend Prof. Robl.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin
Telefon: (030) 203140, Telefax: (030) 20314419
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