ZDH-Präsidium fordert Reformen bei Unfallversicherung und Insolvenzgeldumlage
(Berlin) - Erhebliche Beitragssteigerungen zur Gesetzlichen Unfallversicherung haben in einigen Branchen des Handwerks zu deutlichen Mehrbelastungen für die Betriebe geführt. In der Spitze erreicht der Beitragssatz in einigen Gewerken das Niveau des Arbeitgeberanteils an den Kosten zur Krankenversicherung. Hinter dem durchschnittlichen Beitragssatz von 1,33 Prozent für alle Berufsgenossenschaften verbirgt sich inzwischen eine große Spannbreite.
Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) einstimmig Reformen bei der Gesetzlichen Unfallversicherung gefordert. Dazu gehört vor allem eine Verschlankung des Leistungskataloges, insbesondere die Herausnahme der Wegeunfälle. Sie gehören, so das ZDH-Präsidium in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier, zu den "allgemeinen Lebensrisiken und nicht zu den betriebsspezifischen Risiken".
Des Weiteren fordert das Handwerk, Leistungen der Unfallversicherung auf die Beitragszahler zu beschränken. Illegal beschäftigte Arbeitnehmer und Schwarzarbeiter, die bislang per Gesetz gleichsam automatischen Versicherungsschutz genießen, sollen ausgeschlossen werden. "Den ordnungsgemäß Beitrag zahlenden Unternehmen ist es nicht zuzumuten, ihre illegale Konkurrenz zu subventionieren", heißt es im Beschluss des ZDH-Präsidiums.
Der ZDH fordert außerdem den stufenweisen Umbau der Gesetzlichen Unfallversicherung vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren. Er erwartet von den Berufsgenossenschaften eine Verbesserung der Organisationsstruktur sowie eine bessere Kompetenzabgrenzung zwischen Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern zur Vermeidung von Mehrfachzuständigkeiten.
Für Veränderungen im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften tritt das ZDH-Präsidium auch bei der Insolvenzgeldumlage ein. Sie sollte künftig von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezogen werden. Damit verbunden ist die Forderung nach Absenkung der Insolvenzgeldhöhe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes, maximal aber auf 80 Prozent der derzeitigen Insolvenzgeldhöhe.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: 030/20619-0, Telefax: 030/20619-460
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

