Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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ZDH warnt vor Steuererhöhungen bei gemischt genutzten Grundstücken

(Berlin) – Das Handwerk warnt davor, dass die Bundesregierung ein für das deutsche Handwerk steuerentlastendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs konterkariert. Der EuGH will Unternehmen bei privater und betrieblicher Nutzung von Gebäuden den vollen Vor-steuerabzug ermöglichen, das Bundesfinanzministerium dreht den Spieß um und will bei der Umsetzung des europäischen Rechts die Betroffenen hingegen deutlich schlechter stellen.

Gerade im Handwerk ist die gemischte Nutzung von Gebäuden und Grundstücken Praxis – etwa mit der Ladentheke im Erdgeschoss oder der Werkstatt im Anbau. Für diesen Fall gilt bisher, dass aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und aus den laufenden Kosten für den privat genutzten Gebäudeteil keine Vorsteuer geltend machen darf. Dies hat der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 8. Mai 2003) grundlegend geändert. Dem deutschen Gesetzgeber wird aufgetragen, das Gesetz so zu ändern, dass auch bei gemischter Nutzung die komplette Vorsteuer aus Rechnungen für den Bau und die laufende Instandhaltung geltend gemacht werden kann. In der Umsetzung des Urteils würden die Betriebe erhebliche Liquiditätsvorteile erhalten.

Der deutsche Fiskus will dieser Wirkung nun ganz offensichtlich einen Riegel vorschieben. Geplant ist, die private Nutzung als sogenannten umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch zu einer deutlich überhöhten Bemessungsgrundlage zu versteuern. Im vom Bundeskabinett am 14. Juli 2004 verabschiedeten „EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz“ soll unter Bezug auf § 15 a Umsatzsteuergesetz die Umsatzsteuer bei privater Nutzung von Gebäuden verfünffacht werden. Dies gelingt durch eine willkürliche Verkürzung des Abschreibungszeitraums für Gebäude - von 50 Jahren wie bei der Einkommensteuer auf 10 Jahre.

Nach der 6. EG-Richtlinie dürfen als Bemessungsgrundlage für die private Nutzung nur die Kosten angesetzt werden – davon kann bei einem jährlichen Abschreibungsaufwand von 10 Prozent aber keine Rede mehr sein. Unabhängig von der Reaktion aus Brüssel sollten Bundestag und Bundesrat aber das Ansinnen des Bundesfinanzministeriums bereits in den im Herbst anstehenden Beratungen zurückweisen. ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer: „Das deutsche Handwerk braucht die mit dem EuGH-Urteil verbundenen Liquiditätsvorteile dringend.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: 030/20619-0, Telefax: 030/20619-460

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