ZDH zu Jahressteuergesetz 2008
(Berlin) - Das Jahressteuergesetz 2008 regelt im Detail rund 180 Einzelmaßnahmen von der Einführung der Elektronischen Lohnsteuerkarte bis hin zur Neufassung der missbräuchlichen Steuergestaltung. In diesem Rahmen hat die Bundesregierung die Regelung bei Betriebsübergaben von GmbH´s gegen Rentenzahlungen noch einmal verbessert. Dazu erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler:
"Die befürchtete Benachteiligung bei der Übergabe von Familienunternehmen, die als Kapitalgesellschaft geführt werden, ist jetzt abgewendet. Dafür sorgt der Beschluss des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, den Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen zukünftig auch bei beherrschenden Gesellschaftern einer GmbH zu erhalten. Das Handwerk begrüßt ausdrücklich, dass unabhängig von der Rechtsform Betriebe auch weiterhin gegen Erbringung einer Versorgungsleistung in der Regel an Familienangehörige unter steuerlicher Anerkennung der geleisteten Zahlungen übergeben werden können. Eine in der Praxis bewährte Form der Betriebsübergabe an die nächste Generation bleibt damit allen Betrieben daher erhalten.
Der ZDH hatte gegen die im Kabinettsentwurf zum Jahressteuergesetz 2008 vorgesehene Regelung protestiert, die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen bei Kapitalgesellschaften komplett zu streichen. Besondere Kritik erfuhr das Vorhaben, selbst Altverträge nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren unter diese Regelung zu fassen."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
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Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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