Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK)
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ZDK kritisiert Koalition scharf: Energiesteuersenkung bleibt Stückwerk

(Berlin) - Die vom Deutschen Bundestag beschlossene befristete Senkung der Energiesteuer auf fossile Kraftstoffe stößt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf deutliche Kritik. Aus Sicht des ZDK setzt die Regierungskoalition auf kurzfristigen Aktionismus statt auf eine durchdachte, strukturelle Reform der Kraftstoffabgaben – mit begrenzter Entlastungswirkung für Haushalte und Betriebe.

Die ebenfalls beschlossene 1.000-Euro-Entlastungsprämie für Arbeitnehmer ist aus Sicht des Kfz-Gewerbes realitätsfern, weil sie Betriebe zu Leistungen verpflichtet, die sie wirtschaftlich vielfach nicht stemmen können.

„Die Maßnahmen greifen zu kurz und stehen exemplarisch für eine halbherzige Politik ohne nachhaltige Perspektive“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Energiesteuersenkungsgesetzes im Bundestag. „Die Koalition verpasst eine weitere Chance, dringend notwendige Strukturreformen anzustoßen. Statt Symbolpolitik braucht es einen echten Systemwechsel bei Energiesteuer und CO₂-Bepreisung.“

Kurzfristige Entlastung ohne strukturelle Wirkung

Zwar sorgt die geplante Senkung um 17 Cent brutto pro Liter bei Diesel und Benzin kurzfristig für Entlastung – eine tragfähige Antwort auf dauerhaft hohe Energiepreise bleibt sie jedoch schuldig. Der ZDK fordert deshalb eine klare Kurskorrektur: Die Energiesteuer müsse dauerhaft auf das europäische Mindestniveau abgesenkt werden. Angesichts heutiger Steuersätze von rund 47 Cent je Liter Diesel und etwa 65 Cent bei Benzin sieht der Verband hierfür erheblichen Spielraum.

Vor diesem Hintergrund bewertet der ZDK insbesondere den Umgang mit der CO₂-Bepreisung kritisch. Statt sie konsequent als Steuerungsinstrument zu nutzen, fehle es an einer klaren und stringenten Strategie für den Markthochlauf klimafreundlicher Alternativen. Dabei wird der CO₂-Preis perspektivisch von derzeit 55 Euro auf bis zu 300 Euro pro Tonne steigen – ein Hebel, der aus Sicht des Verbands gezielt genutzt werden muss, um CO₂-neutrale Kraftstoffe wie Bio- und synthetische Kraftstoffe schneller wettbewerbsfähig zu machen.

„Die Bundesregierung verliert sich in kleinteiligen Einzelmaßnahmen, anstatt ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen“, so Peckruhn. „Entlastung und Klimaschutz müssen zusammen gedacht werden. Steuerliche Maßnahmen sollten konsequent mit einem steigenden Anteil CO₂-armer und CO₂-neutraler Kraftstoffe verknüpft werden. Dass die EU-Kommission die europaweite Einführung von E20 prüft, ist ein Schritt in die richtige Richtung – aus Berlin kommt bislang jedoch eindeutig zu wenig.“

Technologieoffenheit und CO₂-Preis als Schlüssel

Um klimaneutrale Kraftstoffe wirksam zu fördern, fordert der ZDK deren Befreiung von der CO₂-Bepreisung. Da eine weitergehende Entlastung über die Energiesteuer kaum möglich ist, sieht der Verband im CO₂-Preis den zentralen Hebel für marktwirksame Anreize und eine schnellere Marktdurchdringung entsprechender Technologien.

Zugleich bekräftigt der ZDK seine Kritik an der fehlenden Technologieoffenheit der Koalition. Für wirksamen Klimaschutz im Verkehr brauche es einen breiten, praxisnahen Ansatz. Dazu gehöre insbesondere die zügige Einführung von E20, um den Anteil CO₂-armer und CO₂-neutraler Kraftstoffe deutlich zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass für klimafreundlichere Alternativen wie E20 auch die entsprechenden Freigaben der Fahrzeughersteller vorliegen.

„Die derzeitige Regulierung blockiert Fortschritt, statt ihn zu ermöglichen“, betont Peckruhn. „Wir sprechen uns dafür aus, die gesetzliche Grundversorgung mit E5 schrittweise aufzulösen. Nur so entstehen die notwendigen Spielräume, um klimafreundlichere Alternativen wie E20 schnell und flächendeckend in den Markt zu bringen.“

Vor diesem Hintergrund hebt der ZDK zugleich eine positive Entscheidung des Deutschen Bundestages hervor: Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Kraftstoffe im Straßenverkehr wird bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben – statt der ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehenen 59 Prozent. Damit schafft die Weiterentwicklung der THG-Quote gleichermaßen verlässliche Investitions- und Planungssicherheit für Elektromobilität und alternative Kraftstoffe – vorausgesetzt, sie bleibt technologieoffen ausgestaltet und sichert zugleich bezahlbare Mobilität für Verbraucher.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), Andreas Cremer, Pressesprecher(in), Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn, Telefon: 0228 91270

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