Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Zeit für die grundlegende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts / Stiftungen fordern schrittweise Aufhebung des Endowment-Verbotes und weitere Reformen / Kulturstaatsministerin sagt Prüfung zu

(Berlin) - Eine grundsätzliche Novellierung des Gemeinnützigkeitsrechts, Vereinfachungen von Verfahrensrecht und -praxis sowie öffentliche Anerkennung stifterischen Engagements haben Bundesverband Deutscher Stiftungen und Deutscher Kulturrat gestern im Rahmen einer Diskussion mit Kulturstaatsministerin Dr. Christina Weiss gefordert. Bei dem Gespräch im Konzerthaus Berlin warteten über 250 Stiftungsvertreter und potenzielle Stifter zwar vergeblich auf konkrete Versprechen der Staatsministerin. Gleichwohl sagte sie die Prüfung der Vorschläge zu.

Auch wenn niemand angesichts der angespannten Haushaltssituation Steuerwunder erwartete, wurde deutlich, dass heute eine grundsätzliche Reform des Gemeinnützigkeitsrechts mehr denn je geboten ist. Dies hatte bereits die Enquete-Kommission "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" in ihrem Abschlussbericht gefordert. Da die Bundesregierung die Umsetzung der Ergebnisse der Kommission in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen hat, muss nun endlich gehandelt werden.

Zur Verbesserung derzeit geltenden Rechts forderten der Bundesverband Deutscher Stiftungen und einzelne Stiftungsvertreter die Aufhebung der verschuldensunabhängigen Haftung und die Erweiterung der Stifterrente: Bislang kann ein Drittel der Erträge einer gemeinnützigen Stiftung für den Stifter, dessen Ehepartner und die Kinder vorgesehen werden. Von dieser Regelung wird aber fast nie Gebrauch gemacht. Daher fällt es fiskalisch nicht ins Gewicht, den Kreis der Empfänger einer Stifterrente auch auf Lebenspartner oder andere namentlich vom Stifter zu benennende Personen auszuweiten. Die Besteuerungsgrenze im Zweckbetrieb sollte von 30.678 Euro auf mindestens 50.000 Euro angehoben werden, nicht zuletzt zur Anpassung an die reale Geldentwertung.

In der gestrigen Diskussion wurde schließlich auch deutlich, dass das so genannte "Spendenattentat" - Finanzminister Eichel wollte den Unternehmen die Möglichkeit des Spendenabzugs streichen - dauerhaftes Misstrauen bei den Stiftungen gegenüber dem Staat verursacht hat. Das Misstrauen auf beiden Seiten - den des Staates gegen den mündigen Bürger, den der Stifter und Stiftungen gegen den einengenden Staat - kann die Bundesregierung nur durch klare Signale zum Stiften beseitigen. Nur so lassen sich weitere Bürgerinnen und Bürger zum Stiften animieren. "Nur mit dem Abbau bestehender Hemmnisse und deutlicher öffentlicher Anerkennung", so der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Dr. Christoph Mecking, in seinem Schlusswort, "wird das Stiften auch zur Lust, von der Staatsministerin Weiss gesprochen hat."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Alfried-Krupp-Haus, Binger Str. 40 14197 Berlin Telefon: 030/8979470 Telefax: 030/89794711

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