Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Zeitarbeit: Tariflöhne steigen zum 1. April / Bis zu 4,3 Prozent mehr Geld

(Münster) - "Gute Nachrichten für alle Zeitarbeitskräfte! Ab dem 1. April gibt es für jeden Beschäftigten ein deutliches Plus von bis zu 4,3 Prozent im Portemonnaie. In Westdeutschland steigt der Mindestlohn dann von aktuell 8,50 Euro auf 8,80 Euro, in Ostdeutschland von 7,86 Euro auf 8,20 Euro.

Bereits im Sommer 2016 folgt die nächste Lohnerhöhung: Am 1. Juni erreichen die Zeitarbeitskräfte in Ostdeutschland die 8,50 Euro-Marke, in Westdeutschland steigt der Lohn auf 9,00 Euro - und das ist nur die unterste Lohngrenze.

Denn je mehr Qualifikationen für einen Job erforderlich sind, desto mehr Geld gibt es dafür. Bis zu 19,55 Euro Stundenlohn stehen schon jetzt in der Tariftabelle, die der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) in der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelt hat. Ab Juni 2016 sind sogar 20 Euro für die höchste Entgeltgruppe vorgesehen. In vielen Fällen einigen sich Zeitarbeitgeber und Beschäftigter aber auf übertarifliche Löhne.

Für alle, die in Bereichen arbeiten, in denen Branchenzuschläge gezahlt werden, fällt die Lohnsteigerung automatisch noch höher aus. In inzwischen elf Branchen erhöht sich der Lohn mit der Dauer der Beschäftigung im Kundenunternehmen um bis zu 50 Prozent. Den ersten Zuschlag gibt es dann schon nach vier oder sechs Wochen, weitere folgen nach drei, fünf, sieben und neun Monaten. Weil diese Zuschläge prozentual zum iGZ-DGB-Basislohn berechnet werden, bedeutet eine tarifliche Lohnerhöhung gleichzeitig auch höhere Zuschläge.

Übersichtliche Tabellen und weitere Infos zur iGZ-DGB-Tariferhöhung gibt es auf der Internetseite des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter www.ig-zeitarbeit.de/tarife-recht/tarifvertraege.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Wolfram Linke, Pressesprecher PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster Telefon: (0251) 322620, Fax: (0251) 32262100

(sy)

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