Zeitschriftenverleger: Pressefreiheit keine Selbstverständlichkeit / VDZ fordert Abschaffung des Straftatbestands des Dienstgeheimnisverrates
(Berlin) - Die deutschen Zeitschriftenverleger warnen vor einer schleichenden Aushöhlung der Pressefreiheit. Pressefreiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss immer wieder aufs Neue verteidigt werden, sagte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, anlässlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit am Dienstag, 2. Mai, in Berlin. Bei der Abwägung zwischen Pressefreiheit und anderen staatlichen Interessen wie beispielsweise der Terrorabwehr müsse die Pressefreiheit zu häufig zurückstehen, kritisierte Fürstner und verwies unter anderem auf den Fall Cicero und die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
In diesem Zusammenhang erneuerte der VDZ seine Forderung an die Bundesregierung, den Straftatbestand des Dienstgeheimnisverrates abzuschaffen, um so einen wirksamen Informanten- und Quellenschutz zu gewährleisten. Als Schritt in die richtige Richtung begrüßte der VDZ zwei Gesetzesentwürfe der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Sowohl der Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit in Straf- und Strafprozessrecht (Bündnis 90/Die Grünen) wie auch der FDP-Entwurf für ein Gesetz zur Sicherung der Pressefreiheit sähen einen verbesserten Schutz für Journalisten und deren Quellen vor.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse
Stefan Michalk, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin
Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103
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